Wenn das wirklich so ist dann kannst du es anteilig absetzen.Tatsächlich nutze ich in meiner 3-Raum-Wohnung ein Zimmer ausschließlich zum Arbeiten.
Was man dann dort aber beispielsweise nicht tun darf (beachte meinen abschließenden Satz):
- private Dinge lagern (Kleiderschrank etc.)
- einen Schreibtisch auch für private Tätigkeiten benutzen
- das Zimmer auch noch als Gästezimmer verwenden
u.s.w.
Nur eine geringe anderweitige Nutzung (bis zu 10%) wird hingenommen.
Stefan