Versteuerung YouTube-Einnahmen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Tatsächlich nutze ich in meiner 3-Raum-Wohnung ein Zimmer ausschließlich zum Arbeiten.
Wenn das wirklich so ist dann kannst du es anteilig absetzen.

Was man dann dort aber beispielsweise nicht tun darf (beachte meinen abschließenden Satz):
- private Dinge lagern (Kleiderschrank etc.)
- einen Schreibtisch auch für private Tätigkeiten benutzen
- das Zimmer auch noch als Gästezimmer verwenden
u.s.w.

Nur eine geringe anderweitige Nutzung (bis zu 10%) wird hingenommen.

Stefan
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