Seite 1 von 1

Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 22. Nov 2021, 13:34
von TschennLeindner
Hallo,

ich generiere seit Anfang des Jahres über meinen YouTube-Kanal Einnahmen und habe entsprechend beim Gewerbeamt ein Kleingewerbe und mich beim Finanzamt angemeldet. Mir wurde mitgeteilt, dass ich bis zum 31.05. kommenden Jahres Auskunft über meine Einnahmen und Ausgaben geben muss – mehr weiß ich momentan noch nicht. Zwei Fragen brennen mir besonders auf der Zunge, vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen:

1. Wie ist das mit dem Grundfreibetrag (ab 2022 9.984 €)? Aus meiner sozialversicherungspflichtigen Teilzeitanstellung erhalte ich ca. 800 € im Monat, durch YouTube aktuell ca. 300 €. Gilt der Freibetrag nur für das Geld, das ich aus meiner freiberuflichen Tätigkeit (YouTube) verdiene? Oder für alles? Wenn ich also bpsw. die insgesamt 1.100 € (800 + 300) im Monat verdiene, wären das im Jahr 13.200 €. Behalte ich quasi davon 9984 € ein und von den restlichen 3216 € geht prozentual für die Steuer etwas ab? Oder wie kann ich hier kalkulieren? Wie hoch wäre so der Steuersatz, sind das einfach die 19 % Umsatzsteuer?

2. Wenn ich eine Anschaffung, bspw einen neuen Laptop, tätige – gebe ich das einfach beim Finanzamt als Ausgabe mit an und erhalte dann die Mehrwertsteuer zurück? Oder wie funktioniert das?

Sorry, ich bin, was bürokratische Fragen angeht, etwas grün hinter den Ohren. Mir würde es enorm helfen, wenn mir jemand diese – vermutlich ziemlichen Basic-Fragen – beantworten kann. :)

Viele Grüße,
Tschenn

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 22. Nov 2021, 13:41
von Tom998
1. Der Grundfreibetrag gilt für alle Einkünfte. Die ESt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, also nach Abzug aller abzugsfähigen Beträge wie z.B. Sonderausgaben.
Rechner z.B. hier : https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
2. Umsatzsteuer: da der Begriff "Kleingewerbe" verwendet wurde, soll die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angewendet werden oder wird darauf verzichtet (Regelbesteuerung)?

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 22. Nov 2021, 19:42
von reckoner
Hallo,
Oder wie kann ich hier kalkulieren? Wie hoch wäre so der Steuersatz, sind das einfach die 19 % Umsatzsteuer?
Bitte nicht Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinanderbringen. Die 19% haben mit dem Grundfreibetrag rein gar nichts zu tun.
da der Begriff "Kleingewerbe" verwendet wurde, soll die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angewendet werden oder wird darauf verzichtet (Regelbesteuerung)?
So hört es sich an.
Aber: Soweit ich weiß führt YouTube Umsatzsteuer in Irland ab. Daher wäre es imho unklug, in Deutschland die Kleinunternehmerregelung zu wählen, Tschenn würde sich die Möglichkeit der Vorsteuererstattung nehmen und die Umsatzsteuer indirekt trotzdem zahlen.
2. Wenn ich eine Anschaffung, bspw einen neuen Laptop, tätige – gebe ich das einfach beim Finanzamt als Ausgabe mit an und erhalte dann die Mehrwertsteuer zurück? Oder wie funktioniert das?
Dafür gibt man eine Umsatzsteuererklärung ab (und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen, monatlich oder vierteljährlich - sollte man mit dem Finanzamt klären).

Davon unabhängig können natürlich Betriebsausgaben auch abgesetzt werden, sie mindern dann den Gewinn, und damit die Einkommensteuer. Den Laptop - als besonderes Beispiel - sogar komplett im Jahr des Kaufs (Neuregelung aufgrund Corona - ist aber keine Pflicht), andere Dinge müssen aber vielleicht abgeschrieben werden (je nach Kaufpreis).

Stefan

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 25. Nov 2021, 10:44
von TschennLeindner
Tschenn: Wenn ich eine Anschaffung, bspw einen neuen Laptop, tätige – gebe ich das einfach beim Finanzamt als Ausgabe mit an und erhalte dann die Mehrwertsteuer zurück? Oder wie funktioniert das?

Stefan: Dafür gibt man eine Umsatzsteuererklärung ab (und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen, monatlich oder vierteljährlich - sollte man mit dem Finanzamt klären).

Davon unabhängig können natürlich Betriebsausgaben auch abgesetzt werden, sie mindern dann den Gewinn, und damit die Einkommensteuer. Den Laptop - als besonderes Beispiel - sogar komplett im Jahr des Kaufs (Neuregelung aufgrund Corona - ist aber keine Pflicht), andere Dinge müssen aber vielleicht abgeschrieben werden (je nach Kaufpreis).
Ok, also mache ich via Elster eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung? Was bedeutet "müssen abgeschrieben werden"? Sorry, ich habe mich hier angemeldet, weil ich wirklich gar keine Ahnung habe. Für mich wäre es momentan ideal zu wissen, ob ich den Laptop am besten noch in diesem Jahr oder erst 2022 kaufen sollte. Was beinhaltet die Neuregelung aufgrund von Corona, bekomme ich den Laptop vom Finanzamt komplett spendiert? Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr Euch für den Laien etwas klarer ausdrücken und keine Basics voraussetzen würdet. Ich stehe wirklich komplett am Anfang. Dennoch danke schon mal bis hierhin.

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 25. Nov 2021, 11:28
von Tom998
Nein, das Finanzamt "spendiert" ihnen keinen neuen Laptop. Sie müssen ihn nur nicht (wie sonst üblich) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Da es aber anscheinend an sämtlichen Basics fehlt, empfehle ich einen Existenzgründerkurs und ggf. eine steuerliche Beratung.

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 25. Nov 2021, 11:49
von reckoner
Hallo,
Ok, also mache ich via Elster eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung?
Korrekt.
In die Umsatzsteuererklärung gehören deine Einnahmen, daraus errechnet sich dann die Steuer (Umsatzsteuer). Diese musst du zahlen, die Vorsteuer (=bei Käufen gezahlte Umsatzsteuer) bekommst du erstattet.
Auf die Besonderheiten bei ausländischen EU-Einkünften (wie YouTube) möchte ich jetzt nicht eingehen, das würde wohl zu kompliziert für ein Forum. Ich rate dazu, im ersten Jahr einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Zur Gewinnermittlung brauchst du die EÜR (Einnahmenüberschußrechnung). Dort trägst du deine Einnahmen und Ausgaben ein, und das Ergebnis (der Gewinn, oder Verlust) kommt dann in die Anlage G (siehe nächsten Satz).
In der Einkommensteuererklärung brauchst du für YouTube die Anlage G, für deinen Teilzeitjob die Anlage N, außerdem die Anlage Vorsorgeaufwand und natürlich den Hauptvordruck.
Was beinhaltet die Neuregelung aufgrund von Corona, bekomme ich den Laptop vom Finanzamt komplett spendiert?
Nein, man bekommt eigentlich nie etwas geschenkt, man kann es nur absetzen (=vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen). Und die Neuregelung besagt, dass man Computer unabhängig vom Kaufpreis direkt im Jahr des Kaufs komplett absetzen darf.
Normalerweise müssen größere Anschaffungen nämlich auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, Computer sind da jetzt eine Ausnahme (man darf aber immer noch abschreiben, wenn man möchte).
Beispiel für Abschreibung: Du kaufst einen Lieferwagen im Wert von 45.000 Euro. Diese Summe kannst du dann nicht direkt absetzen, sondern nur ein Neuntel davon (es gibt dazu Tabellen, sogenannte AfA-Tabellen, und dort findet man bei Lieferwagen eben 9 Jahre). Im Ergebnis reduziert sich der Gewinn nicht um 45.000, sondern nur um 5.000 Euro, das aber insgesamt neun mal. Unterm Strich ist es gleich, es wird nur geglättet; und das ist oft auch ein Vorteil für den Steuerzahler.
Für mich wäre es momentan ideal zu wissen, ob ich den Laptop am besten noch in diesem Jahr oder erst 2022 kaufen sollte.
Das Jahr sollte nicht so wichtig sein. Entscheidender ist die Frage, ob die ihn abschreibst oder sofort absetzt.
Bewegst du dich mit deinem gesamten Einkommen in der Nähe des Grundfreibetrages (bei 1.100 Euro pro Monat ist das der Fall), dann ist eine Abschreibung vermutlich besser. Du würdest sonst dein Einkommen unter den Grundfreibetrag drücken, und ab da bringt es nichts mehr.

Stefan

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 29. Nov 2021, 13:18
von TschennLeindner
@Stefan: Wow, das hilft mir schon mal sehr weiter. Ich denke, ich melde mich für einen Existenzgründerkurs an und schaff mir die Basics drauf. Für meine Belange werden eben jene womöglich genügen. Danke!

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 11. Dez 2021, 12:58
von TschennLeindner
Hey, eine Frage hätte ich noch! Kann ich in der EÜR meine Miete als Ausgabe angeben, die dann von meinem zu versteuernden Gewinn abgezogen wird? Da ich meine Wohnung als Büro und Aufnahmestudio nutze. Und wie sieht das mit Strom und Gas aus?

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 11. Dez 2021, 14:50
von muemmel
Kann ich in der EÜR meine Miete als Ausgabe angeben, die dann von meinem zu versteuernden Gewinn abgezogen wird? Nein, können Sie nicht. Falls Sie ein separates Arbeitszimmer haben, in dem NUR gearbeitet wird, können Sie dessen Kosten angeben. Aber Kosten für Räume, in denen Sie auch wohnen, sind nicht absetzbar.

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 11. Dez 2021, 16:37
von TschennLeindner
Ah, ok. Tatsächlich nutze ich in meiner 3-Raum-Wohnung ein Zimmer ausschließlich zum Arbeiten. Dann würde ich einfach dessen Kosten im Verhältnis zur Gesamtmiete (+ prozentualer Anteil von Nebenkosten, Strom und Gas) errechnen und mit angeben?

Re: Versteuerung YouTube-Einnahmen

Verfasst: 11. Dez 2021, 16:52
von reckoner
Hallo,
Tatsächlich nutze ich in meiner 3-Raum-Wohnung ein Zimmer ausschließlich zum Arbeiten.
Wenn das wirklich so ist dann kannst du es anteilig absetzen.

Was man dann dort aber beispielsweise nicht tun darf (beachte meinen abschließenden Satz):
- private Dinge lagern (Kleiderschrank etc.)
- einen Schreibtisch auch für private Tätigkeiten benutzen
- das Zimmer auch noch als Gästezimmer verwenden
u.s.w.

Nur eine geringe anderweitige Nutzung (bis zu 10%) wird hingenommen.

Stefan