Nachverrechnung aus Vormat beim Jahreswechsel

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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m28
Beiträge: 2
Registriert: 23. Okt 2021, 17:33

Nachverrechnung aus Vormat beim Jahreswechsel

Beitrag von m28 »

Hallo,

als Werkstudent habe ich meine geleisteten Stunden immer am Ende der Woche an die Personalabteilung geschickt. Die monatliche Gehaltsabrechnung wurde von der Firma jedoch immer schon Ende der 3. Woche des Monats gemacht, so dass meine Stunden aus der 4. Woche immer im Folgemonat nachverrechnet wurden.
Entsprechend wurde die letzte Dezemberwoche auch immer als Nachverrechnung mit dem Januargehalt ausgezahlt (gesondert auf dem Gehaltsnachweis aufgeführt).

Gehört der Teil nun in die Steuererklärung vom Vorjahr oder in die vom Jahr, in dem die Stunden dann tatsächlich ausgezahlt wurden?

Viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachverrechnung aus Vormat beim Jahreswechsel

Beitrag von muemmel »

mit dem Januargehalt ausgezahlt Also Ende Januar? Dann wird das im Jahr der Auszahlung versteuert. Anders wäre es, wenn das Geld kurz nach Silvester gekommen wäre...
m28
Beiträge: 2
Registriert: 23. Okt 2021, 17:33

Re: Nachverrechnung aus Vormat beim Jahreswechsel

Beitrag von m28 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hintergrund zur Frage: Ich finde den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, daher mache ich die Angaben basierend auf dem Gehaltsnachweis.

Auf diesem wird der Betrag der Nachverrechnung nicht in der Jahressumme des neuen Jahres berücksichtigt, da er ja dem Vorjahr zugeordnet ist. Hätte ich die Lohnsteuerbescheinigung müsste der dort aufgeführte Jahresbetrag ja genau die Summe auf dem letzten Gehaltsnachweis + die Nachverrechnung aus Dezember sein.
Vielleicht prüfe ich das mal mit meinen Unterlagen vom Jahr davor :D
Severina
Beiträge: 1284
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nachverrechnung aus Vormat beim Jahreswechsel

Beitrag von Severina »

Oder Du holst Dir ein Elster-Zertifikat und holst die Daten der Lohbsteuerbescheinigung online ab. Oder Du bittest die lohnabrechnende Stelle um eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung.

Es ist aber auch wurscht, denn egal, was Du einträgst, das Finanzamt verwendet die Daten aus der vom AG übermittelten Lohnsteuerbescheinigung.

(Antwoet beruht auf der Annahme, dass Du die Lohnsteuerbescheinigung NICHT findest...)
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