Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?
Verfasst: 30. Apr 2021, 09:42
Hallo liebes Forum,
ich habe die letzten Jahre, während meines Studiums, einiges auf Plattformen gekauft und im Anschluss wieder auf EbayKleinanzeigen verkauft, also vermutlich gewerblich gehandelt, ohne ein Gewerbe anzumelden, bzw. dieses zu versteuern.
Über das Thema Steuern hatte ich mir nie wirklich Gedanken gemacht, das hat sich jedoch seit einiger Zeit geändert und ich möchte mir mit dem ganzen Thema keine Schwierigkeiten bereiten (auch wenn ich das vermutlich bereits getan habe).
Wir sprechen von Jahresumsätzen vermutlich unterhalb der 17.500 EUR, soweit ich verstanden habe hätte ich mich dann zumindest von der Umsatzsteuer befreien können. Ich habe neben meinem Studium keine Einnahmen aus einem Nebenjob, soweit ich verstanden haben darf ich dann theoretisch 450 EUR monatlich nebenher Steuerfrei verdienen. Meine bisherigen Gewinne werden diese Summe nicht übersteigen. Da ich zwar recht viel gekauft und verkauft habe, die Gewinne jedoch recht gering sind.
Nun meine Frage:
Wenn ich das ganzen wieder ins Rechte rücken möchte, muss ich dann Selbstanzeige beim Finanzamt stellen? Habe ich denn konkret Steuern hinterzogen wenn ich unterhalb der von mir genannten Grenze liege. Klar ich hätte ein Gewerbe anmelden müssen grundsätzlich wären die Gewinne für mich vermutlich aber ja steuerfrei gewesen.
Sollte dem so sein und ich muss dem Finanzamt meine Einnahmen und Ausgaben offenlegen, wie stelle ich das dann an? Ebay Kleinanzeigen hat ja keine Historie. Ich finde dort ja nirgends meine Einkäufe und Verkäufe. Vermutlich ist das ganze dann "mein Problem" es muss dafür aber ja trotzdem eine Lösung geben.
Ich kann mir ja z.B. einen Gesamtauszug aus Paypal erstellen. Dort finde ich aber unter Umständen Zahlungen ohne Bezug zu einem vom mir verkauften Gerät, da der Käufer nicht erwähnt hat was er erworben hat. Was wir bei sowas geschehen, bzw. wie wird das Finanzamt dann damit umgehen?
Eine Steuererklärung habe ich in dem genannten Zeitraum nicht vorgenommen.
Ich bin mir aktuell sehr unsicher und scheue die ggf. entstehenden Kosten für einen Steuerberater, Anwalt, Strafen etc. Wie gesagt ich habe es mir selbst eingebrockt, würde mich trotzdem über ein paar Rückmeldungen freuen.
Sollte ich mich zumindest jetzt dazu entscheiden ein Gewerbe anzumelden, vorausgesetzt ich führe das ganze fort, mache ich mich dann erst recht verdächtig im Sinne von "der hat bestimmt vorher Dinge verkauft"?
ich habe die letzten Jahre, während meines Studiums, einiges auf Plattformen gekauft und im Anschluss wieder auf EbayKleinanzeigen verkauft, also vermutlich gewerblich gehandelt, ohne ein Gewerbe anzumelden, bzw. dieses zu versteuern.
Über das Thema Steuern hatte ich mir nie wirklich Gedanken gemacht, das hat sich jedoch seit einiger Zeit geändert und ich möchte mir mit dem ganzen Thema keine Schwierigkeiten bereiten (auch wenn ich das vermutlich bereits getan habe).
Wir sprechen von Jahresumsätzen vermutlich unterhalb der 17.500 EUR, soweit ich verstanden habe hätte ich mich dann zumindest von der Umsatzsteuer befreien können. Ich habe neben meinem Studium keine Einnahmen aus einem Nebenjob, soweit ich verstanden haben darf ich dann theoretisch 450 EUR monatlich nebenher Steuerfrei verdienen. Meine bisherigen Gewinne werden diese Summe nicht übersteigen. Da ich zwar recht viel gekauft und verkauft habe, die Gewinne jedoch recht gering sind.
Nun meine Frage:
Wenn ich das ganzen wieder ins Rechte rücken möchte, muss ich dann Selbstanzeige beim Finanzamt stellen? Habe ich denn konkret Steuern hinterzogen wenn ich unterhalb der von mir genannten Grenze liege. Klar ich hätte ein Gewerbe anmelden müssen grundsätzlich wären die Gewinne für mich vermutlich aber ja steuerfrei gewesen.
Sollte dem so sein und ich muss dem Finanzamt meine Einnahmen und Ausgaben offenlegen, wie stelle ich das dann an? Ebay Kleinanzeigen hat ja keine Historie. Ich finde dort ja nirgends meine Einkäufe und Verkäufe. Vermutlich ist das ganze dann "mein Problem" es muss dafür aber ja trotzdem eine Lösung geben.
Ich kann mir ja z.B. einen Gesamtauszug aus Paypal erstellen. Dort finde ich aber unter Umständen Zahlungen ohne Bezug zu einem vom mir verkauften Gerät, da der Käufer nicht erwähnt hat was er erworben hat. Was wir bei sowas geschehen, bzw. wie wird das Finanzamt dann damit umgehen?
Eine Steuererklärung habe ich in dem genannten Zeitraum nicht vorgenommen.
Ich bin mir aktuell sehr unsicher und scheue die ggf. entstehenden Kosten für einen Steuerberater, Anwalt, Strafen etc. Wie gesagt ich habe es mir selbst eingebrockt, würde mich trotzdem über ein paar Rückmeldungen freuen.
Sollte ich mich zumindest jetzt dazu entscheiden ein Gewerbe anzumelden, vorausgesetzt ich führe das ganze fort, mache ich mich dann erst recht verdächtig im Sinne von "der hat bestimmt vorher Dinge verkauft"?