Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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HalloZusammen
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Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von HalloZusammen »

Hallo liebes Forum,

ich habe die letzten Jahre, während meines Studiums, einiges auf Plattformen gekauft und im Anschluss wieder auf EbayKleinanzeigen verkauft, also vermutlich gewerblich gehandelt, ohne ein Gewerbe anzumelden, bzw. dieses zu versteuern.
Über das Thema Steuern hatte ich mir nie wirklich Gedanken gemacht, das hat sich jedoch seit einiger Zeit geändert und ich möchte mir mit dem ganzen Thema keine Schwierigkeiten bereiten (auch wenn ich das vermutlich bereits getan habe).

Wir sprechen von Jahresumsätzen vermutlich unterhalb der 17.500 EUR, soweit ich verstanden habe hätte ich mich dann zumindest von der Umsatzsteuer befreien können. Ich habe neben meinem Studium keine Einnahmen aus einem Nebenjob, soweit ich verstanden haben darf ich dann theoretisch 450 EUR monatlich nebenher Steuerfrei verdienen. Meine bisherigen Gewinne werden diese Summe nicht übersteigen. Da ich zwar recht viel gekauft und verkauft habe, die Gewinne jedoch recht gering sind.

Nun meine Frage:
Wenn ich das ganzen wieder ins Rechte rücken möchte, muss ich dann Selbstanzeige beim Finanzamt stellen? Habe ich denn konkret Steuern hinterzogen wenn ich unterhalb der von mir genannten Grenze liege. Klar ich hätte ein Gewerbe anmelden müssen grundsätzlich wären die Gewinne für mich vermutlich aber ja steuerfrei gewesen.

Sollte dem so sein und ich muss dem Finanzamt meine Einnahmen und Ausgaben offenlegen, wie stelle ich das dann an? Ebay Kleinanzeigen hat ja keine Historie. Ich finde dort ja nirgends meine Einkäufe und Verkäufe. Vermutlich ist das ganze dann "mein Problem" es muss dafür aber ja trotzdem eine Lösung geben.

Ich kann mir ja z.B. einen Gesamtauszug aus Paypal erstellen. Dort finde ich aber unter Umständen Zahlungen ohne Bezug zu einem vom mir verkauften Gerät, da der Käufer nicht erwähnt hat was er erworben hat. Was wir bei sowas geschehen, bzw. wie wird das Finanzamt dann damit umgehen?

Eine Steuererklärung habe ich in dem genannten Zeitraum nicht vorgenommen.

Ich bin mir aktuell sehr unsicher und scheue die ggf. entstehenden Kosten für einen Steuerberater, Anwalt, Strafen etc. Wie gesagt ich habe es mir selbst eingebrockt, würde mich trotzdem über ein paar Rückmeldungen freuen.

Sollte ich mich zumindest jetzt dazu entscheiden ein Gewerbe anzumelden, vorausgesetzt ich führe das ganze fort, mache ich mich dann erst recht verdächtig im Sinne von "der hat bestimmt vorher Dinge verkauft"?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

liegst du denn überhaupt über dem Grundfreibetrag (2018 lag dieser z.B. bei 9.000 Euro, 2020 bei 9.408)?
Wenn nicht, und auch die 17.500 Euro* Umsatz nie überschritten wurden, dann ist das Finanzamt eher kein Problem. Es war natürlich nicht OK, und sogar eine Ordnungswidrigkeit, aber ohne Beschwer wird da vermutlich nichts passieren.

*das ist die alte Grenze, mittlerweile sind es 22.000 Euro

Es gibt aber auch noch die zivilrechtliche Seite. Du hättest dich gegenüber deinen Kunden als Gewerbetreibender zu erkennen geben müssen. Die Folge wäre, dass du einige Nachteile gehabt hättest (etwa Impressum, Widerrufsrecht oder Versandrisiko).
Ein solches verstecktes Gewerbe ist auch abmahngefährdet (du solltest hier und auch in anderen Foren keine Details nennen, die zu deinen Kleinanzeigen führen können, auch nicht via PN).

Was jetzt zu tun ist: Ich würde einen Schlussstrich ziehen und ein Gewerbe anmelden, die Vergangenheit aber auf sich beruhen lassen (unter der Voraussetzung, dass wirklich keine Steuern festgesetzt worden wären, siehe den ersten Satz von mir - zu Steuerhinterziehung rate ich natürlich niemals).
Falls das Finanzamt irgendwann Fragen stellt kannst du das immer noch aufklären ("Ich lag doch unter dem Grundfreibetrag, und dachte dann müsse ich nicht erklären" - halt einfach dumm stellen).

Und ein neues Konto bei Ebay-Kleinanzeigen wäre auch nicht verkehrt um Spuren zu verwischen**.

**ich sage das ausdrücklich nicht, um dem Finanzamt etwas vorzumachen, das klappt nicht - der Abmahnmafia kann man damit aber vielleicht entgehen (bedenke, selbst wenn alle alten Anzeigen gelöscht sind sind sie weiterhin auffindbar, das Internet vergisst nichts).
soweit ich verstanden habe hätte ich mich dann zumindest von der Umsatzsteuer befreien können.
Richtig. Und diese Option ist standardmäßig gesetzt, das musst du nicht beantragen oder dich befreien lassen. Natürlich darfst du dann aber deinen Kunden auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, und auch die Vorsteuer nicht ziehen[/i (google mal nach Vorsteuer)].
soweit ich verstanden haben darf ich dann theoretisch 450 EUR monatlich nebenher Steuerfrei verdienen.
Nein, das ist falsch. Die 450 Euro gelten für pauschal versteuerte Minijobs, nicht aber für gewerbliche Einkünfte.
Vermutlich ist das ganze dann "mein Problem" es muss dafür aber ja trotzdem eine Lösung geben.
Mit einer ordentlicher Buchführung wäre das eigentlich kein Problem. ;)
Ich kann mir ja z.B. einen Gesamtauszug aus Paypal erstellen.
Das ist doch ein Ansatz.
Dort finde ich aber unter Umständen Zahlungen ohne Bezug zu einem vom mir verkauften Gerät, da der Käufer nicht erwähnt hat was er erworben hat.
Und was sollen das für Geldeingänge sein? Ich dachte du hättest ansonsten kein Einkommen.
mache ich mich dann erst recht verdächtig im Sinne von "der hat bestimmt vorher Dinge verkauft"?
Nein, das wird in der Regel nicht geprüft.
Aber es kann natürlich sein, dass es doch auffällt oder schon aufgefallen ist.
Für den Fall gibst du eine Steuererklärung ab, fertig. Aber wichtig: die Erklärung muss korrekt sein, es darf nichts fehlen, im Zweifel lieber zu viel als zu wenig (das zu deinen nicht identifizierbaren Paypal-Umsätzen). Am Besten sollte das dann aber ein Steuerberater machen.

Stefan
HalloZusammen
Beiträge: 5
Registriert: 30. Apr 2021, 09:01

Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von HalloZusammen »

Vielen Dank Stefan für die ausführliche Rückmeldung. Bin immer wieder erstaunt welch eine Arbeit sich fremde Menschen machen und solche Texte verfassen! :)

So ist eigentlich auch mein Plan, ab jetzt alles richtig machen, zumal ich dadurch ja nur geringe Nachteile habe. (Rechnungsstellung, vereinfachte Buchführung, Widerrufsrecht etc.) Welcher Betrag gilt denn als Steuerfreibetrag? Sind das die 9.744 EUR? Diese dürfte ich als reinen Gewinn erwirtschaften ohne, dass ich Steuern bezahlen müsste. Vorausgesetzt ich habe keine weiteren Einnahmen aus Erwerbstätigkeit etc., richtig?
Und was sollen das für Geldeingänge sein? Ich dachte du hättest ansonsten kein Einkommen.
Da habe ich mich etwas unpassend ausgedrückt. Problem bei Ebay Kleinanzeigen wäre, dass es dort ja keine wirkliche Historie zu den Verkäufen gibt. Nachrichten mit Käufern werden nach einigen Monaten gelöscht und selbst da ist die Übersicht ja mehr als undurchsichtig. Nun hätte ich rückwirkend das Problem den Gegenständen die Zahlung zuzuordnen. Angenommen ich finde eine Zahlung von 01.05.2020 i.H.v 1.000 EUR ohne weiteren Vermerk, dann weiß ich ja nicht was ich verkauft habe. Das muss ich aber ja wissen damit ich meinen Gewinn errechnen kann. Angenommen es war ein Laptop den ich selbst für 900 EUR erworben habe. Ich wüsste nicht wie ich das bewerkstelligen sollte. Zumal ich bereits seit 2013 auf EbayKleinanzeigen bin und damals noch als Schüler meine Bücher, Spielzeug etc. verkauft habe. Bin ich erst einmal im Visier müsste ich dies wohl ebenfalls alles nachweisen, ohne damals wirklich gewerblich tätige gewesen zu sein. Ich habe früher auch eine Ausbildung gemacht. Da war ich auch auf EbayKleinanzeigen tätig, habe z.B. mal mein altes Handy, TV, etc. verkauft. Nicht dass dann auf einmal rückwirkend alles als gewerblich angesehen wird
was jetzt zu tun ist: Ich würde einen Schlussstrich ziehen und ein Gewerbe anmelden, die Vergangenheit aber auf sich beruhen lassen (unter der Voraussetzung, dass wirklich keine Steuern festgesetzt worden wären, siehe den ersten Satz von mir - zu Steuerhinterziehung rate ich natürlich niemals).
Da habe ich eigentlich keine Bedenken. Ich habe das ganze einmal überschlagen und bin dabei weit unter der Grenze. Problem ist allerdings wieder ähnlich wie eben beschrieben. Was setzt das Finanzamt für einen Gewinn an wenn die eine Zahlung ohne Nachweis finden. Wenn dann natürlich pauschal gesagt wird, 1.000 EUR Geldeingang da erwarten wir einen Gewinn von 500 EUR, dann sieht das ganze natürlich anders aus. Im Schnitt habe ich ab und an auch teurere Gegenstände verkauft, jedoch nie mit großen Gewinnen, ggf. 10% bis max. 15%, nur das muss ich ja nachweisen...
Ich habe früher auch eine Ausbildung gemacht. Da war ich auch auf EbayKleinanzeigen tätig, habe z.B. mal mein altes Handy, TV, etc. verkauft. Nicht dass dann auf einmal rückwirkend alles als gewerblich angesehen wird und ich dadurch dann doch Steuern hinterzogen habe, da ich ja als Azubi ein steuerpflichtiges Einkommen hatte.

Die letzten beiden Monate hatte ich einen recht hohen Gewinn von ca. 1.500 EUR. Um einen zumindest einigermaßen sauberen Schlussstrich zu ziehen würde ich diesen Betrag gerne rückwirkend mit Berücksichtigen. Soweit ich gelesen habe kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dies würde ich dann für die letzten beiden Monate machen. Wie weise ich dann allerdings die Zahlungseingänge und Ausgänge nach? Eine Rechnung habe ich zu der Zeit ja noch nicht ausgestellt. Einfach anhand von Eigenbelegen, oder mache ich mich damit dann auch erst Recht wieder verdächtig.

Beispiel für einen Posten:
Einkauf Amazon: 250 EUR
Verkauf: 300 EUR (ohne Rechnung mit Eigenbeleg, sowie Paypal Zahlung als Zahlungseingang)
Gewinn: 50 EUR

Nochmals ganz lieben Dank für die Unterstützung. Sollte es hart auf hart kommen, dann bleibt wohl nur der Gang zum Steuerberater. Eine Rechtsschutz wäre ggf. sicher auch nicht schlecht, wobei ich gar nicht weiß ob die private Rechttschutz jetzt bei einem "schein Privat" überhaupt greifen würde.
reckoner
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Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Sind das die 9.744 EUR?
Ja (für 2021). Und richtig, die darf man als Gewinn erzielen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Eigentlich ist es meist sogar noch einiges mehr, weil bestimmte Ausgaben abgezogen werden dürfen (etwa die Sozialversicherungsbeiträge).

Zur Gewinnermittlung reicht es die Einnahmen den Ausgaben gegenüber zu stellen, jeweils für ein Jahr. Du musst nicht den Gewinn für jeden einzelnen Artikel ermitteln.

Und Belege musst du gar nicht einreichen, das Finanzamt wird sie also wahrscheinlich nicht sehen (und bei dem Kleinkram auch nicht sehen wollen). Und eine Betriebsprüfung ist bei solchen Miniunternehmen auch sehr selten.
Bin immer wieder erstaunt welch eine Arbeit sich fremde Menschen machen und solche Texte verfassen!
Das kann ich dir erklären. Eigentlich wollte ich nur 2 oder 3 Sätze schreiben, das ufert dann aber auch mal aus und plötzlich steht da eine ganze Seite.

Stefan
muemmel
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Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von muemmel »

Da Sie anscheinend immer noch Student sind: Mit solchen Nebengewerben kann man auch ganz schlicht aus der Familienversicherung fliegen - auch dann, wenn das Einkommen steuerfrei bleibt. Und in dem Fall kommt zwar nicht das Finanzamt mit Forderungen, aber dafür die Krankenkasse...
HalloZusammen
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Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von HalloZusammen »

Das kann ich dir erklären. Eigentlich wollte ich nur 2 oder 3 Sätze schreiben, das ufert dann aber auch mal aus und plötzlich steht da eine ganze Seite.
Sei es drum, in jedem Fall trotzdem vielen Dank!
Und Belege musst du gar nicht einreichen, das Finanzamt wird sie also wahrscheinlich nicht sehen (und bei dem Kleinkram auch nicht sehen wollen). Und eine Betriebsprüfung ist bei solchen Miniunternehmen auch sehr selten.
Also muss ich keine Rechnung einreichen für den Einkauf, sowie den Verkauf des jeweiligen Posten? Rechtlich muss ich doch dann aber so oder so dem Kunden eine Rechnung ausstellen, diese muss ich jedoch nicht beim Finanzamt einreichen, verstehe ich das richtig? Zur Gewinnerrechnung werde ich aber ja so oder so eine Liste Pflegen mit dem Einkaufspreis, Verkaufspreis, Versand- und Zahlungskosten und dem daraus resultierenden Gewinn des jeweiligen Postens. Diese Liste kann ich doch dann dem Finanzamt als Nachweis zur Verfügung stellen, oder nicht? Edit.: Achso, du meinst das vermutlich für die bereits getätigten Geschäfte für die ich keinen Nachweis habe, richtig?
Da Sie anscheinend immer noch Student sind: Mit solchen Nebengewerben kann man auch ganz schlicht aus der Familienversicherung fliegen - auch dann, wenn das Einkommen steuerfrei bleibt. Und in dem Fall kommt zwar nicht das Finanzamt mit Forderungen, aber dafür die Krankenkasse...
Danke auch für die Info. Ich bin jedoch bereits über 25 und muss daher meine Krankenkasse eigenständig bezahlen. Ich meine da wird zur Berechnung eh ein gewisser Mindestsatz angesetzt, diesen überschreite ich nicht. Mache mich da nochmals schlau, danke!

Nächste Woche gehts direkt zur Anmeldung des Gewerbes, danke für die nette und kompetente Hilfe!
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Edit.: Achso, du meinst das vermutlich für die bereits getätigten Geschäfte für die ich keinen Nachweis habe, richtig?
Ja, meinte ich.

Aber auch für die Zukunft brauchst du nicht den Gewinn pro Posten, sondern den pro Jahr. Alle Verkäufe minus alle Einkäufe minus alle sonstigen Kosten, das ergibt den Gewinn (ganz grob gesagt, beispielsweise ohne Anlagevermögen). In der EÜR - die wirst du dem Finanzamt einreichen müssen - wird das auch abgefragt.

Pro Posten sollte man es natürlich auch aus der Buchhaltung herausziehen können, nur so kann man ja die Flops finden etc.
Du kalkulierst aber bestimmt mit Grenzkosten, bei einem Nebengewerbe ist das auch völlig OK.

Stefan
muemmel
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Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von muemmel »

Ich bin jedoch bereits über 25 und muss daher meine Krankenkasse eigenständig bezahlen. Dann dürfte das kein Problem darstellen.
HalloZusammen
Beiträge: 5
Registriert: 30. Apr 2021, 09:01

Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von HalloZusammen »

Ich bin jedoch bereits über 25 und muss daher meine Krankenkasse eigenständig bezahlen. Dann dürfte das kein Problem darstellen.
Sollte dazu noch etwas stehen oder habe ich etwas übersehen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von muemmel »

Weder noch.
HalloZusammen
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Re: Ebay-Kleinanzeigen Steuern als Student - Selbstanzeige?

Beitrag von HalloZusammen »

muemmel hat geschrieben:Weder noch.
upps, da bin ich mit der Zitierung durcheinander gekommen, ich dachte dass ich selbst, auch den hinteren Teil, geschrieben hatte und Sie nur das Zitat als Post gepostet haben. Alles gut, danke für die Info!
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