Steuern für Spotify EInkunft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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KönigKahba123
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Steuern für Spotify EInkunft

Beitrag von KönigKahba123 »

ICh bin 18 jahre alt und verdiene durch Spotify recht gut.... Ab wann und wie muss ich denn Steuern abdrücken? Ich habe relativ wenig Ahnung davon...
Muss ich auch ab einem bestimmten vertrage in Krankenkasse etc. einzahlen?
Oder besser gesagt welchen Betrag darf ich im Jahr durch Spotify verdienste frei ohne mich um Steuern und andere Kassen kümmern zu müssen?
taxpert
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Re: Steuern für Spotify EInkunft

Beitrag von taxpert »

KönigKahba123 hat geschrieben: Oder besser gesagt welchen Betrag darf ich im Jahr durch Spotify verdienste frei ohne mich um Steuern und andere Kassen kümmern zu müssen?
Der Grundfreibetrag bei der ESt betrug 2020 9.408 €, 2021 9.744 €. Die grenze des ust-lichen Kleinunternehmers liegt bei 22.000 €.

Das man keine Steuern entrichten muss heißt jedoch noch lange nicht, dass man sich um nichts kümmern muss!

Zunächst muss die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit unabhängig von Gewinn, Umsatz oder auch Alter angezeigt werden, §138 AO. Ebenfalls unabhängig von Höhe des Gewinns oder des Umsatzes sind weiterhin die gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften (hier z.B. 10 Jahre) zu beachten. Aber das dürftewohl klar sein, denn wie wollte man sonst gegenüber Behörden oder der Krankenkasse die Höhe seiner Einkünfte nachweisen!!??

Für die Krankenkasse wird die Haptberuflichkeit überprüft. Sweit die tätigkeit weniger als 20 Stunden pro Wohe erfordert liegt im Normalfall keine Hauptberuflichkeit vor und man ist weiterhin in der Familienversicherung erfasst.

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muemmel
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Re: Steuern für Spotify EInkunft

Beitrag von muemmel »

Na, aus der Familienversicherung kann man auch durch zu hohes Einkommen fallen, nämlich mehr als 1/7 der sog. "Bezugsgröße". Verdient also mehr als 445 bzw. 470 Euro im Monat (Ost/West), ist man da raus.
KönigKahba123
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Re: Steuern für Spotify EInkunft

Beitrag von KönigKahba123 »

taxpert hat geschrieben: 20. Apr 2021, 15:26

Zunächst muss die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit unabhängig von Gewinn, Umsatz oder auch Alter angezeigt werden, §138 AO. Ebenfalls unabhängig von Höhe des Gewinns oder des Umsatzes sind weiterhin die gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften (hier z.B. 10 Jahre) zu beachten. Aber das dürftewohl klar sein, denn wie wollte man sonst gegenüber Behörden oder der Krankenkasse die Höhe seiner Einkünfte nachweisen!!??
Wie muss die gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden? WO muss ich mich da melden und mit welchen Informationen?

Was sind die "gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften"? UNd wo kann ich mich darüber informieren oder bzw. wer will diese von mir?

LG
Kahba
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Steuern für Spotify EInkunft

Beitrag von muemmel »

WO muss ich mich da melden und mit welchen Informationen? Wie wäre es mal mit Googeln? Das steht vermutlich ganz schlicht auf der Internetseite Ihrer Gemeinde. Beispiel: https://www.amt-schenkenlaendchen.de/dienstleistung/anzeigen/id/3212/gewerbe,-anmelden.html
taxpert
Beiträge: 790
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Re: Steuern für Spotify EInkunft

Beitrag von taxpert »

KönigKahba123 hat geschrieben: Wie muss die gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden? WO muss ich mich da melden und mit welchen Informationen?
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist elektronisch authentifiziert zu übermitteln. Dafür muss man sich zunächst bei Elster.de anmelden.
KönigKahba123 hat geschrieben: Was sind die "gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften"?
Da hier mit Sicherheit keine Buchführungspflicht vorleigt und nur eine Einnahmeüberschussrechnung gefertigt wird §§145 ff AO (Abgabenordnung) und §22 UStG (Umsatzsteuergesetz). Das gilt auch, wenn auf Grund der Höhe des Gewinns keine Einkommensteuer anfällt bzw. wegen der Höhe des Umsatzes keine Umsatzsteuer erhoben wird (§19 UStG).
KönigKahba123 hat geschrieben:UNd wo kann ich mich darüber informieren
Steuerberater oder Gründerlehrgang IHK z.B.
KönigKahba123 hat geschrieben:wer will diese von mir
Das Finanzamt kann jederzeit die Vorlage verlangen, auch wenn keine Steuer anfällt.

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