Entschädigung nach §56 (1) IfsG
Verfasst: 10. Apr 2021, 23:56
Hallo,
ich bin selbständig und habe im Dezember aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne eine Entschädigung nach § 56 (1) IfSG erhalten.
Die Leistung an sich ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Nur weiß ich nicht, wie ich sie eintragen soll.
Kann mir jemand sagen, wo ich die Leistung eintragen muss? In die Anlage S passt sie nicht. In die Anlage Corona-Hilfen gehört sie auch nicht.
Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung.
Hätte ich den Betrag vielleicht sogar in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. -erklärung angeben müssen?
Habe ich nicht gemacht. Weil es ja auch kein Umsatz ist, oder? Könnte ich aber noch berichtigen.
Danke für Eure Hilfe
vg Marc
ich bin selbständig und habe im Dezember aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne eine Entschädigung nach § 56 (1) IfSG erhalten.
Die Leistung an sich ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Nur weiß ich nicht, wie ich sie eintragen soll.
Kann mir jemand sagen, wo ich die Leistung eintragen muss? In die Anlage S passt sie nicht. In die Anlage Corona-Hilfen gehört sie auch nicht.
Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung.
Hätte ich den Betrag vielleicht sogar in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. -erklärung angeben müssen?
Habe ich nicht gemacht. Weil es ja auch kein Umsatz ist, oder? Könnte ich aber noch berichtigen.
Danke für Eure Hilfe
vg Marc