Entschädigung nach §56 (1) IfsG

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wollknoll
Beiträge: 2
Registriert: 10. Apr 2021, 23:35

Entschädigung nach §56 (1) IfsG

Beitrag von wollknoll »

Hallo,

ich bin selbständig und habe im Dezember aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne eine Entschädigung nach § 56 (1) IfSG erhalten.
Die Leistung an sich ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Nur weiß ich nicht, wie ich sie eintragen soll.

Kann mir jemand sagen, wo ich die Leistung eintragen muss? In die Anlage S passt sie nicht. In die Anlage Corona-Hilfen gehört sie auch nicht.
Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung.

Hätte ich den Betrag vielleicht sogar in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. -erklärung angeben müssen?
Habe ich nicht gemacht. Weil es ja auch kein Umsatz ist, oder? Könnte ich aber noch berichtigen. :?

Danke für Eure Hilfe
vg Marc
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Entschädigung nach §56 (1) IfsG

Beitrag von Severina »

Auf der letzten Seite des Mantelbogens werden die Einkommensersatzleistungen abgefragt.
wollknoll
Beiträge: 2
Registriert: 10. Apr 2021, 23:35

Re: Entschädigung nach §56 (1) IfsG

Beitrag von wollknoll »

Vielen Dank,
genau das hab ich gesucht.

Habe ich bei der etwas eigenwilligen Navigation in der ElSTER immer etwas voreilig übersprungen.
Danke und vg Marc
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