Hausverkauf, Eigentumserwerb in ESt angeben?
Verfasst: 6. Apr 2021, 11:02
Hallo,
ich habe zwei konkrete Fragen zum Thema Eigentum.
1. Ich habe 2012 gemeinsam mit meinem Bruder ein Einfamilienhaus von der Mutter per Erbschein geerbt. Das Haus war meine ich Baujahr 1983, meine Mutter hatte es final Ende der 1980er Jahre meinem Vater abgekauft und seitdem darin gewohnt. 2020 haben wir das Haus verkauft, in dem mein Bruder bis zu diesem Zeitpunkt gewohnt hat. Das heißt wegen Spekulationssteuer brauche ich mir keine Gedanken zu machen, weil die 10-Jahresfrist ja ab dem Kaufdatum (also irgendwann Ende der 1980er) meiner Mutter abgelaufen ist, richtig?
Muss ich einen Immobilienverkauf sonst irgendwie in der Steuer angeben? Kosten wie Makler lassen sich nicht angeben, lediglich Handwerkerkosten, korrekt?
2. Der andere Fall: ich habe mit meiner Frau eine Eigentumswohnung gekauft. Für die Steuererklärung lässt sich dort ohnehin nichts geltend machen oder? Handwerkerkosten und sonstige Haushaltsnahen Dienstleistungen sind mir bereits klar, aber es gibt darüber hinaus keinen Punkt an dem sich noch etwas von der Steuer sparen lässt oder ich verpflichtet bin einen Immobilienerwerb anzuzeigen korrekt?
Viele Grüße
Arnemann
ich habe zwei konkrete Fragen zum Thema Eigentum.
1. Ich habe 2012 gemeinsam mit meinem Bruder ein Einfamilienhaus von der Mutter per Erbschein geerbt. Das Haus war meine ich Baujahr 1983, meine Mutter hatte es final Ende der 1980er Jahre meinem Vater abgekauft und seitdem darin gewohnt. 2020 haben wir das Haus verkauft, in dem mein Bruder bis zu diesem Zeitpunkt gewohnt hat. Das heißt wegen Spekulationssteuer brauche ich mir keine Gedanken zu machen, weil die 10-Jahresfrist ja ab dem Kaufdatum (also irgendwann Ende der 1980er) meiner Mutter abgelaufen ist, richtig?
Muss ich einen Immobilienverkauf sonst irgendwie in der Steuer angeben? Kosten wie Makler lassen sich nicht angeben, lediglich Handwerkerkosten, korrekt?
2. Der andere Fall: ich habe mit meiner Frau eine Eigentumswohnung gekauft. Für die Steuererklärung lässt sich dort ohnehin nichts geltend machen oder? Handwerkerkosten und sonstige Haushaltsnahen Dienstleistungen sind mir bereits klar, aber es gibt darüber hinaus keinen Punkt an dem sich noch etwas von der Steuer sparen lässt oder ich verpflichtet bin einen Immobilienerwerb anzuzeigen korrekt?
Viele Grüße
Arnemann