Ändert sich der Steuerbescheid bei Kirchensteuererstattung ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Stern2040
Beiträge: 1
Registriert: 4. Apr 2021, 10:57

Ändert sich der Steuerbescheid bei Kirchensteuererstattung ?

Beitrag von Stern2040 »

Hallo zusammen, ich habe nur eine Frage.

Ändert sich ein Steuerbescheid nachträglich zum negativen, wenn die Kirche 50 % der Kirchensteuer aus Kulanz aufgrund einer Abfindung erstattet oder nicht ?

Ich habe dazu leider nichts genaues gefunden. Daher ist nur die Frage, ob das Sinn macht oder nicht von der Kirche die Erstattung zu beantragen.

Wenn ich im Steuerprogramm 50 % weniger Kirchensteuer eingebe, würde ich fast 1300 Euro weniger Erstattung vom Finanzamt erhalten, gegenüber einer Erstattung von der Kirche in höhe von 600 Euro. Das würde also keinen Sinn machen, wenn das Finanzamt das abziehen würde nachträglich. Daher nur die Frage, ob das passiert oder nicht. Ich weiß nur, das die Kirche bei einer Erstattung das ganze an das Finanzamt übermittelt.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ändert sich der Steuerbescheid bei Kirchensteuererstattung ?

Beitrag von muemmel »

Eine Kirchensteuererstattung senkt natürlich die Steuererstattung - nur können es bei 600 Euro weniger Kirchensteuer max. 250 Euro mehr Steuer sein, nicht 1.300 Euro.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Ändert sich der Steuerbescheid bei Kirchensteuererstattung ?

Beitrag von taxpert »

Egal ob die Erstattung aus Kulanz erfolgt oder weil über die Kirchenlohnsteuer zu viel einbehalten wurde, die Erstattung wird im Jahr des Zuflusses mit der in diesem Jahr gezahlten Kirchensteuer verrechnet. D.h. sie wird beim Steuerbescheid im Normalfall bereits zutreffend erfasst.

Sollte jedoch die Erstattung höher sein als die gesamte in dem Jahr gezahlte Kirchensteuer wird der überschießende Betrag mit dem Vorjahr verrechnet und der Bescheid ggf. geändert.

Beispiel:
Tatsächlich gezahlte Kirchensteuer 2020 1.000 €, erstattete Kirchensteuer IM Jahr 2020 FÜR das Jahr 2019 1.200 €.

Ansatz Kirchensteuer als Sonderausgabe für das Jahr 2020 Null! Die verbleibenden 200 € werden nach 2019 zurück getragen und mindern dort die als Sonderausgaben angesetzte Kirchensteuer. Der Bescheid 2019 wird entsprechend geändert.

taxpert
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