Ehrenamtspauschale und Freigrenze Nebeneinkünfte
Verfasst: 30. Mär 2021, 13:58
Guten Tag,
Ich plane, in meiner Freizeit eine Kirchengemeinde in Fragen des Datenschutzrechts zu beraten und hierfür ein Ehrenamt zu bekleiden (mit Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale).
Parallel möchte ich aber auch Beratungen, die über das Ehrenamt hinausgehen in Rechnung stellen, idealerweise nur innerhalb der Freigrenze für Nebeneinkünfte (410 Euro).
Weiß jemand, ob eine solche Konstellation rechtmäßig wäre?
Muss eventuell eine strikte Trennung der Dienstleistungen zwischen Ehrenamt und Beraterhonoraren beachtet/festgehalten werden?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Michael
Ich plane, in meiner Freizeit eine Kirchengemeinde in Fragen des Datenschutzrechts zu beraten und hierfür ein Ehrenamt zu bekleiden (mit Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale).
Parallel möchte ich aber auch Beratungen, die über das Ehrenamt hinausgehen in Rechnung stellen, idealerweise nur innerhalb der Freigrenze für Nebeneinkünfte (410 Euro).
Weiß jemand, ob eine solche Konstellation rechtmäßig wäre?
Muss eventuell eine strikte Trennung der Dienstleistungen zwischen Ehrenamt und Beraterhonoraren beachtet/festgehalten werden?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Michael