Ehrenamtspauschale und Freigrenze Nebeneinkünfte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ms1992ro
Beiträge: 1
Registriert: 30. Mär 2021, 13:52

Ehrenamtspauschale und Freigrenze Nebeneinkünfte

Beitrag von ms1992ro »

Guten Tag,

Ich plane, in meiner Freizeit eine Kirchengemeinde in Fragen des Datenschutzrechts zu beraten und hierfür ein Ehrenamt zu bekleiden (mit Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale).

Parallel möchte ich aber auch Beratungen, die über das Ehrenamt hinausgehen in Rechnung stellen, idealerweise nur innerhalb der Freigrenze für Nebeneinkünfte (410 Euro).

Weiß jemand, ob eine solche Konstellation rechtmäßig wäre?
Muss eventuell eine strikte Trennung der Dienstleistungen zwischen Ehrenamt und Beraterhonoraren beachtet/festgehalten werden?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Michael
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehrenamtspauschale und Freigrenze Nebeneinkünfte

Beitrag von muemmel »

Weiß jemand, ob eine solche Konstellation rechtmäßig wäre? Natürlich ist das rechtmäßig. Zu beachten ist aber, dass die 410-Euro-Freigrenze nur bei hauptberuflichen Arbeitnehmern existiert und dass Betriebsausgaben nur abgezogen werden dürfen, soweit sie die 840 Euro Ehrenamtspauschale überschreiten.
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