Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Leonidas
Beiträge: 4
Registriert: 26. Apr 2017, 22:59

Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Beitrag von Leonidas »

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen zu einem Hausverkauf im Bezug auf meine Einkommenssteuererklärung,


Hier die „Besitz-Geschichte“ des Hauses:
Kauf des Hauses 1984/85 Vater besitzt 50% , Mutter 50% Dann stirbt die Mutter 2005:
Vater 75% (50% schon zuvor; 25% geerbt) Sohn 1 hat 12,5% geerbt, Sohn 2 hat 12,5% geerbt
2017 schenkt Vater dem Sohn 1 75%
Sohn 1 hat jetzt 87,5%
2019 kauft Sohn 1, von Sohn 2 dessen 12,5% auf, nun hat Sohn 1 100%. Das Haus war nie vermietet, wurde bis 2018 vom Vater bewohnt, ab 2019 bis zum Verkauf 2020 vom Sohn 1.


1.) Welchen Einflug hat Vorgeschichte (Schenkung, Haltedauer, Ablauf der 12,5% etc.) auf die Besteuerung?


Um das Haus verkaufen zu können sind Kosten angefallen:
Gutachterkosten (Haus hat Mängel die dokumentiert wurden)
Maklerkosten
Kosten für Materialien (renoviert wurde selbst)
Beratungskosten (Anwalt)
Fahrtkosten

2.) Welche von diesen Kosten sind steuerlich absetzbar?

Bislang habe ich dem Finanzamt nicht von dem Verkauf des Hauses (Herbst 2020) mitgeteilt, der Verkauf wurde dem FA vom Notar gemeldet.

3.) Wie gebe ich den Hausverkauf in der Steuererklärung richtig an? Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Da ich (Student) zuvor noch nie eine Immobilie verkauft habe, würde ich mich über jeden Rat freuen.

Beste Grüße
Leonidas
Zuletzt geändert von Leonidas am 18. Mär 2021, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
Anomanderrake27
Beiträge: 7
Registriert: 18. Mär 2021, 18:47

Re: Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Beitrag von Anomanderrake27 »

Ein Hausverkauf kann als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraph 23 EStG steuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht besteht allerdings nur wenn das Gebäude nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Da das Gebäude in Ihrem Fall durch den Vater bzw. den Sohn eigengenutzt war, ist die Veräußerung nicht einkommensteuerpflichtig.

Entsprechend sind jedoch auch die Kosten die im Rahmen der Veräußerung entstanden sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Der Verkauf ist insgesamt also einkommensteuerlich unbeachtlich.
Leonidas
Beiträge: 4
Registriert: 26. Apr 2017, 22:59

Re: Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Beitrag von Leonidas »

Zunächst, vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich hätte noch eine Rückfrage:

Sohn 1 der das Haus verkauft hat, hat die 100% ja sukzessiv erhalten. Er hat als Kind dort 19 Jahre gelebt und dann nochmal 1,5 Jahre 2019-2020.

2005 erhielt er 12,5% des Hauses durch das Erbe der Mutter.
2017 erhielt er 75% des Hauses durch Schenkung des Vaters.
2019 erhielt er 12,5% des Hauses die er Sohn 2 abkaufte.

Die letzten 12,5% des Hauses wurden erst 2019 von Sohn 1 erworben, müssten hierfür nicht von Sohn 1 Steuern gezahlt werden?
Anomanderrake27
Beiträge: 7
Registriert: 18. Mär 2021, 18:47

Re: Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Beitrag von Anomanderrake27 »

Nein, auch für den Verkauf der 12,5 % des Gebäudes ergibt sich keine Steuerpflicht. Gemäß Paragraph 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG sind von der Besteuerung Gebäude ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt waren.

Da Sohn 1 nach der Anschaffung bis zur Veräußerung dort selbst gewohnt hat, erfolgt keine Besteuerung.
Leonidas
Beiträge: 4
Registriert: 26. Apr 2017, 22:59

Re: Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Beitrag von Leonidas »

Vielen Dank @Anomanderrake27 für Ihre Antwort.

Eine letzte Frage hätte ich noch ;)

3.) Wie gebe ich den Hausverkauf in der Steuererklärung richtig an? Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Muss ich den Hausverkauf vielleicht gar nicht in meiner Einkommenssteuererklärung angeben?
Anomanderrake27
Beiträge: 7
Registriert: 18. Mär 2021, 18:47

Re: Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Beitrag von Anomanderrake27 »

Nein, da der Hausverkauf nicht steuerpflicht ist, müssen Sie diesen auch nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dass Finanzamt wird jedoch vermutlich trotzdem bezüglich des Verkaufs bei Ihnen anfragen. Da der Verkauf jedoch, wie bereits erläutert, einkommensteuerlich unbeachtlich ist, haben Sie hierbei nichts zu befürchten.
Leonidas
Beiträge: 4
Registriert: 26. Apr 2017, 22:59

Re: Hausverkauf, Vorgeschichte Besitz, Kosten Verkaufsprozess

Beitrag von Leonidas »

Vielen herzlichen Dank @Anomanderrake27
Antworten