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Freibetrag

Verfasst: 2. Mär 2021, 20:35
von Schorschi
Folgende Situation:

Emil hat in den ersten Monaten des Jahres ausschließlich steuerfreie Einkünfte (Stipendium/Arbeitslosengeld); im November und Dezember nimmt er dann über zwei Werkverträge insgesamt 6200 Euro ein.

Sehe ich recht, dass er, weil unter dem Freibetrag, keine Einkommensteuer zahlen muss? Oder wird das Monatseinkommen Nov/Dez irgendwie aufs Jahr hochgerechnet / mit den steuerfreien Einkünften der Vormonate verrechnet, sodass dann doch etwas anfiele?

Re: Freibetrag

Verfasst: 3. Mär 2021, 07:52
von taxpert
Schorschi hat geschrieben: Sehe ich recht, dass er, weil unter dem Freibetrag, keine Einkommensteuer zahlen muss?
Nein, denn es kommt darauf an, ob die steuerfreien Einkünfte dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG unterliegen.

Hat Emil neben den Werkverträgen noch steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte in Höhe von 1.000.000 € beträgt die Steuerlast für die steuerpflichtigen 6.200 € mehr als 2.700 €. Liegen die steuerfreien Einkünfte bei rund 4.000 €, so fällt keine Steuer an.

taxpert

Re: Freibetrag

Verfasst: 3. Mär 2021, 15:51
von muemmel
Nein, denn es kommt darauf an, ob die steuerfreien Einkünfte dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG unterliegen. Und zumindest beim regulären Arbeitslosengeld ist das der Fall - bei Alg 2 dagegen nicht.

Re: Freibetrag

Verfasst: 3. Mär 2021, 18:31
von Schorschi
Danke euch!