Folgende Situation:
Emil hat in den ersten Monaten des Jahres ausschließlich steuerfreie Einkünfte (Stipendium/Arbeitslosengeld); im November und Dezember nimmt er dann über zwei Werkverträge insgesamt 6200 Euro ein.
Sehe ich recht, dass er, weil unter dem Freibetrag, keine Einkommensteuer zahlen muss? Oder wird das Monatseinkommen Nov/Dez irgendwie aufs Jahr hochgerechnet / mit den steuerfreien Einkünften der Vormonate verrechnet, sodass dann doch etwas anfiele?
Freibetrag
Re: Freibetrag
Nein, denn es kommt darauf an, ob die steuerfreien Einkünfte dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG unterliegen.Schorschi hat geschrieben: Sehe ich recht, dass er, weil unter dem Freibetrag, keine Einkommensteuer zahlen muss?
Hat Emil neben den Werkverträgen noch steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte in Höhe von 1.000.000 € beträgt die Steuerlast für die steuerpflichtigen 6.200 € mehr als 2.700 €. Liegen die steuerfreien Einkünfte bei rund 4.000 €, so fällt keine Steuer an.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Freibetrag
Nein, denn es kommt darauf an, ob die steuerfreien Einkünfte dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG unterliegen. Und zumindest beim regulären Arbeitslosengeld ist das der Fall - bei Alg 2 dagegen nicht.