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Einmalige Einkünfte

Verfasst: 21. Feb 2021, 17:58
von MPTS42
Hallo,

eben auf dieses spannende Forum gestoßen - toll, dass es sowas gibt! :)
Ich wäre dankbar für einen Tipp, wie man diese Situation in der Steuererklärung anzugeben hat:

Ein Vollzeit-Arbeitnehmer plant in seiner Freizeit für einen Bekannten eine Homepage zu programmieren (ohne weitere Wartungsauftrag o.ä.) und soll dafür einmalig 500€ erhalten. Wie wäre diese in der Steuererklärung anzugeben? Oder muss hierfür extra ein Gewerbe angemeldet werden, auch wenn keine weiteren Arbeiten geplant sind?

Folgefrage (auf die Gefahr hin, dass ich im falschen Unterforum bin :roll: ): Muss / Kann dieser Arbeitnehmer für diese einmalige Nebentätigkeit eine Rechnung für den Bekannten schreiben, obwohl dieser kein Gewerbe angemeldet hat?

Danke und viele Grüße

Re: Einmalige Einkünfte

Verfasst: 24. Feb 2021, 12:36
von muemmel
Wie wäre diese in der Steuererklärung anzugeben? Als sonstige Einnahme.
Oder muss hierfür extra ein Gewerbe angemeldet werden, auch wenn keine weiteren Arbeiten geplant sind? Nein.

Muss / Kann dieser Arbeitnehmer für diese einmalige Nebentätigkeit eine Rechnung für den Bekannten schreiben, obwohl dieser kein Gewerbe angemeldet hat? Kann er.