Streaming während der Ausbildung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Haannees
Beiträge: 1
Registriert: 27. Jan 2021, 08:51

Streaming während der Ausbildung

Beitrag von Haannees »

Guten Tag sehr geehrtes Forum,

das Thema ist vermutlich ziemlich vielen leidig geworden, aber leider komme ich selber nicht ganz damit klar.

Im letzten Jahr schloss ich mein Abitur ab und habe ab dem 01.10 eine Ausbildung begonnen.

In dieser Ausbildung bekomme ich eine Ausbildungsvergütung von ~900€ mtl.

Als Hobby habe ich bereits längerer Zeit das Streamen von Videospielen auf den Plattformen YouTube und Twitch. Bisher hat sich für mich nie eine Gewinnabsicht ergeben, jedoch würde sich mittlerweile anbieten parallel ein paar Euronen dazu zu verdienen. Die Höhe dieser Euronen kann ich nicht einschätzen.

Leider haben wir in der Schule nie irgendetwas mit Steuern unterrichtet bekommen, weswegen was das angeht, ich komplett aufgeschmissen bin.
Nun meine Fragen:
Ab wann muss ich denn eine sogenannte Steuererklärung machen?
Muss ich das Streamen als ein sog. Kleingewerbe anmelden?
Muss ich die Steuererklärung erst machen, sollte ich mit dem Streamen beginnen?

LG Hannes und vielen Dank
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Streaming während der Ausbildung

Beitrag von muemmel »

1. Ab sofort, d. h., erstmalig 2022 für 2021.
2. Kein Kleingewerbe, sondern ein Gewerbe. Aus dem Umsatz wird sich ergeben, ob das dann unter die "Kleinunternehmerregelung" fällt.
3. Sobald man halt versucht, mit dem Streamen Geld zu verdienen.

Grundsätzlich: Es gibt keine "Schnupper-Selbständigkeit". Wir haben hier oft junge Leute, die meinen, ihr Gewerbe erst anmelden zu wollen, " wenn es gut läuft" - dieser Ansatz ist definitiv illegal. Wem ein Gewerbe zu aufwendig ist, der sollte es halt lassen...
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