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Immobilienverkauf - Spekulationssteuer bei zeitweise selbstgenutzter Immobilie

Verfasst: 10. Jan 2021, 13:45
von SePo
Hallo in die Runde,

wir überlegten aktuell unsere in 2015 erworbene Eigentumswohnung zu veräußern und schauen uns hierbei an, welche Kosten neben der Ablösung laufender Kredite auf uns zukommen würden.

Die Wohnung wurde seinerzeit mit der Absicht erworben, diese selbst zu nutzen (sofern das eine Rolle spielt...). Wir haben die Wohnung vom September 2015 - Dezember 2016 selbst genutzt und mussten danach aus beruflichen Gründen umziehen und haben die Wohnung vermietet.

Die Wohnung war/ist wie folgt vermietet:

- Dezember 2016 - September 2017
- seit April 2018 unbefristet

Zur Versteuerung des Verkaufsgewinns lese ich immer "von den letzten 3 Kalenderjahren", welche für die Bewertung der Eigennutzung maßgeblich wären. Das wären demnach die Jahre 2018 - 2020.

Würde das bedeuten, dass wir den kompletten Gewinn versteuern müssten oder können unsere Zeiten der Eigennutzung angerechnet werden?

Schon heute danke ich für eure Unterstützung.

VG