Bafög im Verlustvortrag angeben?
Verfasst: 24. Nov 2020, 13:24
Hallo,
ich mache gerade einen Verlustvortrag zusammen mit meinem Lohnsteuer-Hilfe-Verein. Es geht um ein Zweitstudium vor einigen Jahren.
Die gesamten Studienkosten für dieses wurden für das Jahr 2012 als Werbekosten angerechnet. Es hieß damals, dass ich mein Studenten-Bafög nicht als Einnahmen angeben muss, da diese grundsätzlich steuerfrei sind.
Nun habe ich eine andere Sachbearbeiterin für das Jahr 2013 und diese meint, dass das Bafög doch als Einkommen angegeben werden muss, solange es nicht nur für die Lebenskosten sondern auch für die Ausbildungskosten gezahlt wurde. Auf meinem Bafög Bescheid ist das aufgeteilt, sodass ungefähr die Hälfte der Zahlungen damals unter 'Grundbedarf' und die andere Hälfte unter 'Ausbildungsgebühren im Ausland' aufgeführt wurde. Eben dieser Teil für die Ausbildungsgebühren sei nun also doch anzurechnen sodass auch der Bescheid für 2012 nochmal überarbeitet werden müsse. Dazu schickte sie mir dieses Zitat: '„Bei steuerfreien Stipendiumszahlungen ist zwischen Stipendiumsleistungen für die Kosten der allgemeinen Lebensführung und zur Bestreitung von Bildungsaufwendungen zu unterscheiden. Dementsprechend sind steuerfreie BAföG-Leistungen nur soweit sie für die Ausbildung und nicht für den Lebensunterhalt geleistet werden auf die Werbungskosten anzurechnen.“
Ich vertraue dem Verein zwar grundsätzlich, bin aber echt verwirrt, da ich nichts dazu selbst im Internet finde und stattdessen finde ich immer nur die Angabe Bafög sei immer, immer, immer steuerfrei und nicht anzugeben.
Kann mir jemand bestätigen, dass das so richtig ist?
ich mache gerade einen Verlustvortrag zusammen mit meinem Lohnsteuer-Hilfe-Verein. Es geht um ein Zweitstudium vor einigen Jahren.
Die gesamten Studienkosten für dieses wurden für das Jahr 2012 als Werbekosten angerechnet. Es hieß damals, dass ich mein Studenten-Bafög nicht als Einnahmen angeben muss, da diese grundsätzlich steuerfrei sind.
Nun habe ich eine andere Sachbearbeiterin für das Jahr 2013 und diese meint, dass das Bafög doch als Einkommen angegeben werden muss, solange es nicht nur für die Lebenskosten sondern auch für die Ausbildungskosten gezahlt wurde. Auf meinem Bafög Bescheid ist das aufgeteilt, sodass ungefähr die Hälfte der Zahlungen damals unter 'Grundbedarf' und die andere Hälfte unter 'Ausbildungsgebühren im Ausland' aufgeführt wurde. Eben dieser Teil für die Ausbildungsgebühren sei nun also doch anzurechnen sodass auch der Bescheid für 2012 nochmal überarbeitet werden müsse. Dazu schickte sie mir dieses Zitat: '„Bei steuerfreien Stipendiumszahlungen ist zwischen Stipendiumsleistungen für die Kosten der allgemeinen Lebensführung und zur Bestreitung von Bildungsaufwendungen zu unterscheiden. Dementsprechend sind steuerfreie BAföG-Leistungen nur soweit sie für die Ausbildung und nicht für den Lebensunterhalt geleistet werden auf die Werbungskosten anzurechnen.“
Ich vertraue dem Verein zwar grundsätzlich, bin aber echt verwirrt, da ich nichts dazu selbst im Internet finde und stattdessen finde ich immer nur die Angabe Bafög sei immer, immer, immer steuerfrei und nicht anzugeben.
Kann mir jemand bestätigen, dass das so richtig ist?