Zinsfreibetrag trotz Auslandsaufenthalt?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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worldreporter
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Registriert: 12. Nov 2020, 10:21

Zinsfreibetrag trotz Auslandsaufenthalt?

Beitrag von worldreporter »

Hallo,

ich bin momentan Student, aber mein Studium neigt sich dem Ende. Eine interessante Option ist für mich ins Ausland (voraussichtlich die Niederlande) zu gehen und dort befristet (vermutlich ~4 Jahre lang) zu arbeiten. Bei meiner ortsansässigen Bank unterhalte ich einen Bausparvertrag, in den ich regelmäßig einzahle, wodurch ich eine entsprechende Prämie beziehe. Darüber hinaus zahle ich monatlich etwa 250€ in Fonds ein, die momentan eine Wertentwicklung von etwa 3% p.a. verzeichnen. Ich frage mich nun, ob ich - wenn ich im Ausland meine Steuern bezahle - hier in Deutschland weiter problemlos in der beschriebenen Weise investieren und den deutschen Zinsfreibetrag nutzen kann. Oder ist dieser für mich dann nicht mehr gültig? Falls nein, ist dann Inverstieren in Deutschland für mich nicht mehr sinnvoll oder gibt es entsprechenden Schritte, die ich gehen kann?

Als das Thema bei meinem Bankberater aufkam, war er überfordert und hat dann (indirekt) empfohlen, alles wie gehabt weiter laufen zu lassen, da ich ja nur befristet im Ausland bin und die Sache im Zweifelsfall eh nicht dem Finanzamt auffällt (außerdem sind die Erträge ja sehr gering). Allerdings halte ich das für (potentiell) unmoralisch und (potentiell) gefährlich.

Ich bin dankbar für jede Einschätzung!
taxpert
Beiträge: 799
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Zinsfreibetrag trotz Auslandsaufenthalt?

Beitrag von taxpert »

worldreporter hat geschrieben: ob ich ... hier in Deutschland weiter problemlos in der beschriebenen Weise investieren ... kann.
Es ist niemand verboten in D oder dem Rest der Welt zu investieren!
worldreporter hat geschrieben: ob ich ... den deutschen Zinsfreibetrag nutzen kann.
Nein, den wenn Sie nach NL ziehen (unterstellt, dass kein Wohnsitz im Sinne der AO in D mehr besteht), sind diese Einnahmen in D nicht mehr steuerbar, es wird also sowieso keine Abgeltungssteuer einbehalten. Sie weisen das einfach durch eine Ansässigkeitsbescheinigung der niderländischen Steuerbehörden gegenüber der Bank nach. Ob, wie und in welchem Umfang diese Einkünfte dann in NL der Steuer unterliegen, sollte man in einem holländischen Forum nachfragen!
worldreporter hat geschrieben: Als das Thema bei meinem Bankberater aufkam, war er überfordert
Könnte daran liegen, dass der Bäcker Ihnen auch nicht sagen kann, wie seine Semmel statt mit der Salami vom Metzger A mit der Cervelatwurst von Metzger B schmeckt! Der bankberater hat vom Steuerrecht letztendlich genauso viel Ahnungf wie von der Rückseite des Mondes!

taxpert
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