Grundlagenfrage Nettoberechnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MärzApril
Beiträge: 2
Registriert: 29. Okt 2020, 18:34

Grundlagenfrage Nettoberechnung

Beitrag von MärzApril »

Hallo Forum,

ich möchte kurz damit Einleiten, dass ich in Bürokratiefragen, Steuern, Finanzen und ähnlichem absolut unerfahren bin. Jetzt habe ich ein problem und Googeln macht es immer schlimmer. Am Ende ist es vielleicht so wie meine freune oft bestätigen. Wenn ich von einem thema keine Ahnung habe, mache ich einfachen Sachen immer unglaublich kompliziert. So. Jetzt das Problem:

Ich muss dem Sozalamt meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und scheitere an dem Punkt "Monatliches Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit". Brutto weiß ich... jetzt müsste es doch verdammt einfach sein, den Nettobetrag zu errechnen. Doch die vielen Onlinerechner verwirren mich mehr, als dass sie mir helfen.

Fakten:
Monatliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist Brutto 2650 Euro.
Steuerklasse 1 (weil unverheiratet?!?!).
Aufnahme der Tätigkeit ab Oktober 2020.
Eine Meldung beim Finanzamt habe ich noch nicht gemacht - also auch keinerlei Bescheid.
Daneben gibt es eine geringfügige Beschäftigung (im Antrag an das Sozialamt gesondert aufgeführt).

Ich muss doch nur einfach eine gewisse Prozentzahl abziehen und habe den Nettolohn. Beim Rechner des bmf steht ja auch etwas von Durchschnitt (14%) und Grenzbelastung (31%)... wie jetzt?

Vielleicht kann mir das jemand für Kinder/Dummies/kompliziertmacher erklären? Da wäre ich sehr dankbar. Ich weiß auch nicht ob das Thema ggf. verschoben gehört.

Schöne Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Grundlagenfrage Nettoberechnung

Beitrag von muemmel »

Monatliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist Brutto 2650 Euro. Steuerklasse 1 (weil unverheiratet?!?!). Und Sie sind völlig sicher, dass Sie von selbständiger Tätigkeit reden? Ich habe noch nie von Selbständigen mit festem Einkommen gehört - nur mit schwankendem Einkommen. Und Steuerklassen existieren bei Selbständigen auch nicht.
Ich muss doch nur einfach eine gewisse Prozentzahl abziehen und habe den Nettolohn. Selbständige kriegen auch keinen Lohn - Selbständige haben einen Betriebsgewinn (jedenfalls im Idealfall - mitunter haben sie auch Verluste). Und die "gewisse Prozentzahl" existiert auch nicht - in D gibt es keine "flat tax" mit festgelegtem Prozentsatz für alle, sondern Steuersätze, die mit dem Einkommen steigen. Und zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens braucht man nicht nur den Betriebsgewinn, sondern auch die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen (= Kranken- und ggf. Rentenversicherungsbeiträge).
MärzApril
Beiträge: 2
Registriert: 29. Okt 2020, 18:34

Re: Grundlagenfrage Nettoberechnung

Beitrag von MärzApril »

Hallo muemmel. Danke für die Antwort.

Ich bin Existenzgründer (noch kein gegründetes Unternehmen) und bekomme eine (steuerpflichtige) monatliche Zuwendung. Daher Selbstständigkeit und ein festes Einkommen.

Ja das mit dem Lohn im letzten Zitat war falsch. Nettoeinkommen - so steht es auch im Formular.

Letzlich möchte das Sozialamt wissen wie hoch mein durchschnittliches Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist - monatlich.
Müsste sich das denn nicht doch ganz einfach berechnen lassen? Es sind über 12 Monate 31.800 € brutto.

https://einkommensteuerrechner.com.de/Steuersatz.php/#C_Einkommensteuerrechner

So hier erhalte ich auch wieder einen durchschnittlichen Steuersatz von 18% und damit ein jahresnetto von 25

Geteilt durch 12 = 2.145 €/Monat. Das könnte ich doch jetzt als monatliches Netto-Einkommen angeben? Und dann habe ich das richtig verstanden, dass ich davon (vom Brutto minus des Steuersatz) auch noch meine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abziehen muss um das zu erhalten, was eine Sachbearbeiterin unter einem "Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" versteht? Also am Ende 1.7xy €

Danke für die Geduld :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Grundlagenfrage Nettoberechnung

Beitrag von muemmel »

So hier erhalte ich auch wieder einen durchschnittlichen Steuersatz von 18% Ich nicht - der Steuersatz richtet sich nach den Einnahmen eines Kalenderjahrs - mit 3 x 2.650 Euro in einem Kalenderjahr zahlt man noch keinen Cent Steuer. Und was Sie 01-09 an steuerpflichtigen Einnahmen hatten (und ob überhaupt), kann ich nicht wissen.
Und dann habe ich das richtig verstanden, dass ich davon (vom Brutto minus des Steuersatz) auch noch meine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abziehen muss um das zu erhalten, was eine Sachbearbeiterin unter einem "Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" versteht? "Müssen" müssen Sie nicht - das Sozialamt hat sicher nichts dagegen, wenn Sie ein zu hohes Einkommen angeben. Aber empfehlen würde ich es schon.
Ich bin Existenzgründer (noch kein gegründetes Unternehmen) und bekomme eine (steuerpflichtige) monatliche Zuwendung. Und bezüglich der Steuerpflicht sind Sie sicher? Laut § 3 Nr. 2 EStG ist "der Gründungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie die übrigen Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur Förderung der Aus- oder Weiterbildung oder Existenzgründung der Empfänger gewährt werden" schlicht steuerfrei.
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