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Versteuern einer Sonderzahlung erst im nächsten Jahr?

Verfasst: 20. Okt 2020, 10:47
von kurtk
Ich habe dieses Jahr einen Nutzungsvertrag abgeschlossen in dem mir eine Sonderzahlung von 5000€ garantiert wird, die jetzt Ende Oktober fällig wird.

Es wäre aber steuerlich günstiger für mich, wenn ich diesen Betrag erst im nächsten Jahr versteuern müsste. Mein Vertragspartner wäre bereit, mir den Betrag erst im Januar zu überweisen, sofern ich ihn schriftlich dazu anweise.

Könnte ich so auf legalem Wege mein Ziel erreichen? Oder muss ich die 5000€ in 2020 versteuern, egal wann das Geld auf meinem Konto eingegangen ist?

Re: Versteuern einer Sonderzahlung erst im nächsten Jahr?

Verfasst: 20. Okt 2020, 12:08
von taxpert
kurtk hat geschrieben:Könnte ich so auf legalem Wege mein Ziel erreichen?
Abgesehen von der Gewinnermittlung nach §4 Abs.1 EStG bzw. §5 EStG (Betriebsvermögensvergleich, Bilanzierung) gilt im Steuerrecht das Zu-/Abflußprinzip des §11 EStG. Insoweit kann man die Versteuerung "steuern"!

Ausnahmen davon hat der BFH mal bei willkürlichen Zahlungen im Rahmen des FördGG gesehen, die steuerlich so nicht anerkannt wurden. Ansonsten tut man sich schwer in den §42 AO zu kommen.

taxpert