Nachverrechnung Vormonat - Jahreswechsel?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lslg
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Registriert: 7. Sep 2020, 21:41

Nachverrechnung Vormonat - Jahreswechsel?

Beitrag von lslg »

Hallo,

im öffentlichen Dienst muss die Vergütung für Verpflegung bei Dienstreisen ab eines gewissen Freibetrags versteuert werden. Da die Abrechnung i.d.R. nicht im selben Monat stattfindet, wird eine Nachverrechnung vorgenommen, bei welcher der zu versteuernde Betrag zu den Lohnzahlungen des Monats der Nachverrechnung addiert und somit versteuert wird. Soweit, so gut - nur was passiert, wenn diese Nachverrechnung im Folgejahr vorgenommen wird?

Logischerweise ist dieser Betrag und die Abzüge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres vermerkt, indem die Einnahme (die Erstattung der Reisekosten) erfolgt ist, sondern wird dem Lohnkonto des Folgejahres zugerechnet, in dem die Nachverrechnung vorgenommen wurde. Nun ist es ja so, dass die Reisekostenvergütung im Vorjahr stattgefunden hat, wodurch die Einnahme dem Vorjahr zuzuordnen ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob der Steuerbetrag nun dem Jahr zuzuordnen ist, in dem er versteuert wurde, also dem Folgejahr, oder dem Jahr in dem die Einnahme erfolgt ist. Somit stellt sich zusätzlich die Frage, ob die (veralteten) Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres für die Einkommenssteuererklärung korrigiert angegeben werden müssen oder ob die automatische Versteuerung im Folgejahr ausreicht.

Ich bin ehrlich gesagt ratlos, daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt!

Liebe Grüße
lslg
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