Wohnsitz in D, Einkünfte ausschließlich aus nicht-EWR Land

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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suschmania
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Wohnsitz in D, Einkünfte ausschließlich aus nicht-EWR Land

Beitrag von suschmania »

Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr geheiratet und in dem Zusammenhang bereitet mir die "erste" gemeinsame Steuererklärung für 2019 noch Kopfschmerzen. :?: Falls meine Frage im falschen Unterforum liegt gern verschieben.

Die SItuation:
  • Meine Frau ist kirgisische Staatsbürgerin.
  • Sie ist seit Ende 2018 sowohl in Deutschland als auch in Kirgistan gemeldet.
  • 2019 hat sie sich fast ausschließlich in Kirgistan aufgehalten. Sie arbeitet dort das ganze Jahr 2019 für ein Unternehmen (angestellt, ohne Bezug zu Deutschland).
  • Steuern wurden auch in Kirgistan gezahlt.
  • Ein Gehalt aus Deutschland / EWR ist nicht vorhanden (keine Lohnsteuerbescheinigungen o.Ä.)
  • Das Gehalt aus KG ist gering, fällt umgerechnet unter 450 € (Minijob).
Muss / Kann / Sollte ich ihr Gehalt dennoch in unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben? Falls ja, dann komme ich diesbezüglich leider nicht weiter... Wo oder besser gesagt wie trage ich die Einahmen von ihr ein? Ist es die Anlage N-AUS?
Es besteht ein DBA mit Kirgistan, hier verlinkt:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Kirgisistan/2006-12-07-Kirgisistan-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Im nächsten Jahr wird es dann noch komplizierter, 2020 ist ihr Aufenthalt dann dauerhaft in D, Arbeit wird im "Home Office" aber vollständig für das Unternehmen in KG durchgeführt. Aber eins nach dem anderen 8-)

Vielleicht kann mir ja hier jemand einen Denkanstoß geben.
Vielen Dank :)
Ptr
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Re: Wohnsitz in D, Einkünfte ausschließlich aus nicht-EWR Land

Beitrag von Ptr »

suschmania hat geschrieben: 5. Sep 2020, 23:15 Muss / Kann / Sollte ich ihr Gehalt dennoch in unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben? Falls ja, dann komme ich diesbezüglich leider nicht weiter... Wo oder besser gesagt wie trage ich die Einahmen von ihr ein? Ist es die Anlage N-AUS?
Da mMn eine Zusammenveranlagung (= gemeinsame Steuererklärung) wegen fehlendem deutschen Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt der Ehefrau in Deutschland nicht möglich ist, muss das Einkommen der Ehefrau bei der Einzelveranlagung nicht angegeben werden.
suschmania
Beiträge: 2
Registriert: 5. Sep 2020, 23:00

Re: Wohnsitz in D, Einkünfte ausschließlich aus nicht-EWR Land

Beitrag von suschmania »

Ptr hat geschrieben: 15. Sep 2020, 19:49 Da mMn eine Zusammenveranlagung (= gemeinsame Steuererklärung) wegen fehlendem deutschen Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt der Ehefrau in Deutschland nicht möglich ist, muss das Einkommen der Ehefrau bei der Einzelveranlagung nicht angegeben werden.
Hallo Petr, danke für deine Antwort.
Meine Frau hat auch in Deutschland einen Wohnsitz (siehe Punkt 2 meiner Aufzählung), nur ist ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort für 2019 nicht in D.
LG
Ptr
Beiträge: 27
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Re: Wohnsitz in D, Einkünfte ausschließlich aus nicht-EWR Land

Beitrag von Ptr »

suschmania hat geschrieben: 16. Sep 2020, 17:34 Hallo Petr, danke für deine Antwort.
Meine Frau hat auch in Deutschland einen Wohnsitz (siehe Punkt 2 meiner Aufzählung), nur ist ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort für 2019 nicht in D.
LG
Habe ich überlesen :oops:
Dann kannst Du eine Zusammenveranlagung versuchen. Die ausländischen Einkünfte der Ehefrau sind in der "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" vom kirgisischen Finanzamt zu bestätigen und in der "Anlage WA-ESt" (Zeile 5) einzutragen. und unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
2020 ebenso.
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