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Da mMn eine Zusammenveranlagung (= gemeinsame Steuererklärung) wegen fehlendem deutschen Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt der Ehefrau in Deutschland nicht möglich ist, muss das Einkommen der Ehefrau bei der Einzelveranlagung nicht angegeben werden.Muss / Kann / Sollte ich ihr Gehalt dennoch in unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben? Falls ja, dann komme ich diesbezüglich leider nicht weiter... Wo oder besser gesagt wie trage ich die Einahmen von ihr ein? Ist es die Anlage N-AUS?
Hallo Petr, danke für deine Antwort.Da mMn eine Zusammenveranlagung (= gemeinsame Steuererklärung) wegen fehlendem deutschen Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt der Ehefrau in Deutschland nicht möglich ist, muss das Einkommen der Ehefrau bei der Einzelveranlagung nicht angegeben werden.
Habe ich überlesenHallo Petr, danke für deine Antwort.
Meine Frau hat auch in Deutschland einen Wohnsitz (siehe Punkt 2 meiner Aufzählung), nur ist ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort für 2019 nicht in D.
LG
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