Bitcoin wann in die Stuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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gdiller
Beiträge: 1
Registriert: 18. Aug 2020, 10:34

Bitcoin wann in die Stuererklärung

Beitrag von gdiller »

Hallo,

wie lange habe ich Zeit den Gewinn meiner verkauften Bitcoins in die Steuererklärung aufzunehmen.
Habe ich eine normale Frist von drei Jahren oder muss ich für den Gewinn im gleichen Jahr eine Erklärung abgeben?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bitcoin wann in die Stuererklärung

Beitrag von taxpert »

Unterstellt, dass daneben noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzeilt wurden und der Gewinn aus den Bitcoins mehr als 410 € betrug, liegt eine Pflichtveranlagung vor. Die Steuererklärung ist daher bis zum 31.07. des Folgejahres (für Veranlagungen der Jahre bis 2018: 31.05. des Folgejahres) abzugeben.

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reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Bitcoin wann in die Stuererklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
und der Gewinn aus den Bitcoins mehr als 410 € betrug,
Warum 410 Euro? Die Freigrenze liegt doch bei 600 Euro.

Stefan
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bitcoin wann in die Stuererklärung

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben: 18. Aug 2020, 15:33 Hallo,
und der Gewinn aus den Bitcoins mehr als 410 € betrug,
Warum 410 Euro? Die Freigrenze liegt doch bei 600 Euro.

Stefan
Da sind wir wieder beim "klassischen" Konflikt!

Hebelt die Freigrenze des §23 Abs.3 Satz 5 EStG die Steuerpflicht im Sinne §46 Abs.2 Nr.1 EStG tatsächlich aus? Rein rechtlich habe ich da meine Zweifel, wenn man es jedoch unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachungsregelung für die Verwaltung sieht ("Bagatellfälle"), bin ich bei Dir, denn es macht keinen SInn, einerseits auf die Abgabe der Anlage SO zu verzichten, wenn der Gewinn 600 € nicht übersteigt (siehe ANleitung zur Anlage SO der Finanzveraltung), andererseits jedoch eine -zusätzliche- Steuererklärung zu fordern.

Damit verschiebt die Verwaltung jedoch unzulässiger Weise die Ermittlung des tatsächlichen Gewinns in die Sphäre des Steuerpflichtigen, der grade bei diesen Einkünften eher steuerlich nicht beraten ist und dadurch natürlich auch leicht zu viel Kosten gewinnmindernd ansetzen kann.

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