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Ich denke, man will eine Wohnung bzw. WG nehmen? Wieso kommt man dann auf 254 Tage? Die Pendler-Pauschale gibt es für tage, an denen man TATSÄCHLICH sowohl hin als auch wieder zurück gefahren ist!Killomenterpauschale => 266 * 0,3 * 254 => 20.269,2€
Werbungskosten bekommt man nicht erstattet, sie mindern das zu versteuernde Einkommen! Die finanzielle Auswirkung liegt zwischen 0% und 42% der Kosten!Oder ist das zu einfach gedacht und das Finanzamt wird mir keine 20.000€ zurück überweisen.
Ich tendiere hier -aus verschiedenen Gründen!- zu nein! Es erscheint jedoch auch nicht abwegig, dass für/ab 2020 es zu corona-bedingten Änderungen beim häuslichen AZ kommt.taxpertKann ich meine Home-Office mit 16m² absetzen?
Von den 1.000 € sind Einrichtungsgegenstände nicht erfasst.5.
notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.4Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat.5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.6Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.7Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.8Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.
Ich denke, man will eine Wohnung bzw. WG nehmen? Wieso kommt man dann auf 254 Tage? Die Pendler-Pauschale gibt es für tage, an denen man TATSÄCHLICH sowohl hin als auch wieder zurück gefahren ist!Killomenterpauschale => 266 * 0,3 * 254 => 20.269,2€
Neuer Text:
Vielen Dank für die Information. Ich bin noch sehr neu im Bereich Steuern. Ich habe jetzt folgende Rechnung.
Pauschale => 0,30€
Entfernung => 266
Tage => 96 (1x hin und 1x zurück die Woche * 4 Wochen * 12 Monate) Feiertage müssen hierbei nicht berücksichtigt werden, da es eine Art Präsenspflicht gibt.
———-
0,3 x 266 x 96 => 7.660,80€
Bekomme ich damit dann die vollen 7.660,80€ wieder ?
Gibt es eine Art Obergrenze dafür ?
Und ich kann doch damit die BahnCard 100 für ~ 4.000€ rechtfertigen und auch den vollen Betrag absetzen richtig ?
Werbungskosten bekommt man nicht erstattet, sie mindern das zu versteuernde Einkommen! Die finanzielle Auswirkung liegt zwischen 0% und 42% der Kosten!Oder ist das zu einfach gedacht und das Finanzamt wird mir keine 20.000€ zurück überweisen.
Ich tendiere hier -aus verschiedenen Gründen!- zu nein! Es erscheint jedoch auch nicht abwegig, dass für/ab 2020 es zu corona-bedingten Änderungen beim häuslichen AZ kommt.taxpertKann ich meine Home-Office mit 16m² absetzen?
Neuer Text:
Ich habe das hier gefunden:
(Ich kann auch den Fremden Link einfügen, wenn das nicht verboten ist).
Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar, können sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer abgezogen werden. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn die betroffene Person ein Mal pro Woche in den Betrieb fährt, ansonsten aber durchgängig im Homeoffice arbeitet. Problematisch ist es, wenn an zwei Tagen im Homeoffice gearbeitet wird, an den anderen drei Tagen im Betrieb, etwa, weil im Zwei-Schichten-Betrieb gearbeitet wird. Dann stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar.
In meinem Fall ist es genau das Beispiel zwei Tage zuhause und drei Tage vor Ort.
Bevor ich oder jemand anderes hier seitenweise die Finger wund schreiben muss, empfehle ich sich mit dem Begriff "Doppelte Haushaltsführung" zu beschäftigen. Bereits ein Blick ins Gesetz (§9 Abs.1 Nr.5 EStG) wird zur Erleuchtung beitragen und dann kann man auch gezielte Fragen stellen.Von den 1.000 € sind Einrichtungsgegenstände nicht erfasst.5.
notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.4Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat.5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.6Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.7Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.8Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.
taxpert
Neuer Text:
Ok das bedeutet als Untermieter in einer WG zählt das nicht, richtig ?
Als Mieter einer Wohnung eben schon, aber wie ist es, wenn es zwei Hauptmieter gibt ?
Muss ich dafür den 1. Wohnsitz nach Berlin wechseln oder kann er weiterhin in meinem eigentlichen Lebensmittelpunkt der Stadt X bleiben ?
Die Miete sollte als nicht mehr als 1.000€ im Monat übersteigen, wenn ich es zu 100% absetzen will richtig?
Also kann ich dir BahnCard 100 und die Wohnung Zusammen und komplett absetzen ?
Ja, gibt es, 15.000 km bzw. 4.500 Euro; darüber hinaus nur mit PKW oder wirklichen ÖPNV-Kosten.Gibt es eine Art Obergrenze dafür ?
Wie kommst du darauf?Ok das bedeutet als Untermieter in einer WG zählt das nicht, richtig ?
Pauschale => 0,30€
Entfernung => 266
Tage => 96 (1x hin und 1x zurück die Woche * 4 Wochen * 12 Monate) Feiertage müssen hierbei nicht berücksichtigt werden, da es eine Art Präsenspflicht gibt.
... bekommt man nicht!Bekomme ich damit dann die vollen 7.660,80€ wieder ?
Danach wird man das häusliche AZ wohl weder ganz (da eben nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit) und auch nicht bis zu 1.250 € (da ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht) anerkannt werden, §4 Abs.5 Nr. 6b EStG i.V.m. §9 Abs.5 EStG.In meinem Fall ist es genau das Beispiel zwei Tage zuhause und drei Tage vor Ort.
Ok das bedeutet als Untermieter in einer WG zählt das nicht, richtig ?
Ich gehe nicht davon aus, dass Du bei deiner Freundin nur ein WG-Zimmer hast! Die Unterkunft in Berlin kann dagegen auch Hotel- oder WG-Zimmer sein!Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in unserer Wunschstadt.
Fester Lebensmittelpunkt, Freundin ist Lehrerin und wird nicht umziehen. Das möchten wir beide auch nicht
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