Einnahmen aus Lehrauftrag in der Steuererklärung angeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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smacksmash
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Registriert: 1. Nov 2019, 12:47

Einnahmen aus Lehrauftrag in der Steuererklärung angeben

Beitrag von smacksmash »

Liebes Forum,

es gibt zwar schon einige Beiträge zum Thema "Lehrauftrag an Hochschulen", aber die konnten bislang meine Frage(n) nicht beantworten - die vermutlich auch leicht zu beantworten sind.

Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2019. Neben meiner normalen angestellten Tätigkeit bin ich hin und wieder freiberuflich tätig, sodass ich also Anlage N als auch S ausfülle, soweit so klar. Im letzten Jahr hatte ich aber zusätzlich zwei Lehraufträge an einer öffentlichen Fachhochschule, bei denen ich insgesamt 1460 Euro verdient habe. Nach meinem Wissen fällt diese Tätigkeit unter die Übungsleiterpauschale, da ich sie nebenbei ausgeübt habe und für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dozierend tätig war - der Betrag müsste demnach also steuerfrei sein, ist das korrekt? Wenn ich hiervon ausgehe, stellt sich für mich dann die zentrale Frage danach, wo ich diesen Betrag in der Steuererklärung angebe (ich habe noch nie Einkommen, das unter die ÜL-Pauschale fällt, angeben müssen). Mache ich das in Anlage N unter "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen" oder in der Anlage S unter "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit"? Über einen kleinen Hinweis hierzu wäre ich sehr dankbar!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einnahmen aus Lehrauftrag in der Steuererklärung angeben

Beitrag von muemmel »

Da Sie da ja nicht angestellt waren/sind, würde ich die Anlage S, Zeile 44, vorschlagen. Und ja, das bleibt steuerfrei.
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