Hallo zusammen,
ich habe im August mit einem Partner eine GmbH gegründet mit je 50%.
Von Januar bis April war ich noch Angestellter.
Über die Agentur für Arbeit habe ich vom 01.05.2010 - 30.07.2010 Arbeitslosengeld bekommen.
Ab dem 01.08 erhalte ich weiter mein "Arbeitslösengeld bzw. Überbrückungsgeld" sowie einen Gründungszuschuss von 300 Euro.
Bin jetzt gerade dabei für mich meine Private Einkommenssteuererklärung zu machen
(Die GmbH wird über einen Steuerberater abgewickelt.)
Ich habe jetzt aber folgendes Problem.
Der Zeitraum als angesteller ist für die Steuererklärung ziemlich klar.
Der Zeitraum der Arbeitslosigkeit auch
aber wie gebe ich in der Steuererklärung den Zeitraum ab dem 01.08.2010 an.
Ich habe hier kein Geschäftsführergehalt bezogen da ich ja über die Agentur für Arbeit gefordert worden bin.
Was muss ich eingeben?
Mache ich unter Lohnsteuerbescheinigung einen Eintrag 01.08 - 31.12 und gebe als Tätigkeit Geschäftsführer an und bei Gehalt 0 Euro. Zusätzlich trage ich die kosten für Krankenkasse usw ein?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank
Gruß
Dirk
Geschäftsführer ohne Gehalt der GmbH
Re: Geschäftsführer ohne Gehalt der GmbH
Die Zeit ab 01.08. braucht nicht angegeben zu werden, schon gar nicht mit 0 €.
Aber ein kleines Begleitschreiben beifügen und Sachverhalt erläutern.
Aber ein kleines Begleitschreiben beifügen und Sachverhalt erläutern.
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