Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir jemand zu folgender Konstellation Auskunft geben:
Angenommen man schließt einen Aufhebungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis zum 31.01. eines Jahres beendet und gleichzeitig eine etwas höhere Abfindung gezahlt wird. Unmittelbar zieht man in ein Nicht-EU-Land, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen existiert.
Man wäre somit in Deutschland ja nur für 31 Tage des Jahres steuerpflichtig. Ändert sich durch diese Tatsache etwas an der Versteuerung der Abfindung im Gegensatz zu der Konstellation, dass man das ganze Jahr weiterhin in Deutschland lebt und auch hier keine weiteren Einnahmen hätte?
Vielen Dank vorab
Yogi