Erst Kleingewerbe, danach Angestellter

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kg91
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Erst Kleingewerbe, danach Angestellter

Beitrag von kg91 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

erstmal ein frohes neues Jahr für euch!

Bitte nicht gleich lynchen - hoffe bin in diesem Subforum richtig gelandet.
Eigentlich ist es halb privat / halb geschäftlich, wie dem auch sei, ich leg mal los.

Ausgangslage: Habe die letzten Jahre über Kleingewerbe (auf Rechnung) bei vielen Firmen neben dem Studium gearbeitet (immer unter dem Grundfreibetrag geblieben). Mein Umsatz ist immer auch nahezu mein Gewinn, da ich so gut wie keine Ausgaben generiere.

Situation für 2020: Hab von einen dieser Firmen ein Angebot für eine Festanstellung bekommen.

Da die Festanstellung nicht gleich zum 01. Januar geschehen ist, sondern erst im Laufe des Jahres (zwischen März und Mai) erfolgen wird, möchte ich wissen, wie sich meine aktuelle Lage steuerrechtlich in diesem Jahr darstellen lässt.

Meine Wunschvorstellung bzw. der wahrscheinlichste Fall: Ich arbeite jetzt noch ca. 3-5 Monate für unterschiedliche Firmen (weiterhin auf Rechnung), bis ich knapp unter dem Grundfreibetrag bin. Anschließend unterschreibe ich meinen Arbeitsvertrag als Angestellter und beende die Arbeit auf Rechnung (Kleingewerbe). Das Gewerbe melde ich ab.

Unabhängig davon, ob ich jetzt noch die nächsten Monate auf Rechnung arbeite oder gar nicht arbeite werde ich in diesem Jahr mehr als die 9408€ verdienen, die den Grundfreibetrag darstellen.

- Worauf muss ich mich einstellen?
- Und was ist steuerlich gesehen die beste Lösung für meine Situation?

Bisher habe ich die Info, dass der Grundfreibetrag auf das gesamte Einkommen gerechnet wird und ich darüber hinaus erst ab dem 9409.€ beginnen muss, Einkommenssteuer zu zahlen. Wenn ich aber da bereits im Angestelltenverhältnis bin und die Einkommenssteuer (bzw. in diesem Fall Lohnsteuer) über mein normales, monatliches Gehalt versteuere, muss ich dennoch damit rechnen, dem Finanzamt steuern für 2020 für die Tätigkeit im Kleingewerbe zu zahlen?

Ich hoffe ich konnte meine Problematik deutlich machen! Falls nicht, stellt bitte konstruktive Rückfragen, damit ihr mir helfen könnt :lol:

Zusatzfrage: Sollte ich das Kleingewerbe behalten und z.B. weiterhin immer wieder kleine Jobs annehmen, darf ich die jährlich bis zum Grundfreibetrag ausschöpfen, ohne auf die daraus generierten Einnahmen Steuern zahlen zu müssen?

Ich weiß jetzt schon das ihr mir helfen könnt, vielen Dank dafür!
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erst Kleingewerbe, danach Angestellter

Beitrag von muemmel »

Wenn ich aber da bereits im Angestelltenverhältnis bin und die Einkommenssteuer (bzw. in diesem Fall Lohnsteuer) über mein normales, monatliches Gehalt versteuere, muss ich dennoch damit rechnen, dem Finanzamt steuern für 2020 für die Tätigkeit im Kleingewerbe zu zahlen? Das kommt auf Ihr Einkommen als Gewerbetreibender an - ist es im Monatsdurchschnitt der 3 bis 5 Monate niedriger als der spätere Monatslohn, dürfte keine Nachzahlung fällig werden, evtl. sogar eine Erstattung herauskommen.
Sollte ich das Kleingewerbe behalten und z.B. weiterhin immer wieder kleine Jobs annehmen, darf ich die jährlich bis zum Grundfreibetrag ausschöpfen, ohne auf die daraus generierten Einnahmen Steuern zahlen zu müssen? Nein.
kg91
Beiträge: 3
Registriert: 2. Jan 2020, 16:23

Re: Erst Kleingewerbe, danach Angestellter

Beitrag von kg91 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort, muemmel!
muemmel hat geschrieben: 2. Jan 2020, 17:11 Wenn ich aber da bereits im Angestelltenverhältnis bin und die Einkommenssteuer (bzw. in diesem Fall Lohnsteuer) über mein normales, monatliches Gehalt versteuere, muss ich dennoch damit rechnen, dem Finanzamt steuern für 2020 für die Tätigkeit im Kleingewerbe zu zahlen?

Das kommt auf Ihr Einkommen als Gewerbetreibender an - ist es im Monatsdurchschnitt der 3 bis 5 Monate niedriger als der spätere Monatslohn, dürfte keine Nachzahlung fällig werden, evtl. sogar eine Erstattung herauskommen.

Mein Einkommen als Gewerbetreibender beträgt ca. 2000€ im Monat (Brutto = Netto).

Mein zukünftiges Einkommen als Angestellter wird Brutto ca. das 1,5-fache betragen.
Abzüglich aller Steuern bin ich aber wieder bei einem Nettolohn von ca. 2000€ (evtl. leicht darüber).

Welcher Lohn (Netto/Brutto) im Angestelltenverhältnis ist für deine Aussage entscheidend?

muemmel hat geschrieben: 2. Jan 2020, 17:11 Sollte ich das Kleingewerbe behalten und z.B. weiterhin immer wieder kleine Jobs annehmen, darf ich die jährlich bis zum Grundfreibetrag ausschöpfen, ohne auf die daraus generierten Einnahmen Steuern zahlen zu müssen? Nein.

Ok danke, habe ich mir schon gedacht. Darauf müsste ich dann also ganz normal ab dem ersten Euro Einkommenssteuer abführen (sofern ich meinen festen Job behalte).
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erst Kleingewerbe, danach Angestellter

Beitrag von muemmel »

Welcher Lohn (Netto/Brutto) im Angestelltenverhältnis ist für deine Aussage entscheidend? Das zu versteuernde Einkommen, also grob gesagt der Bruttolohn minus Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und der Werbungskostenpauschale - bei 3.000 Euro Bruttolohn also etwa 2.300 Euro.
Mein Einkommen als Gewerbetreibender beträgt ca. 2000€ im Monat (Brutto = Netto). Nicht wirklich - Sie müssen ja schließlich irgendwie krankenversichert sein. Das dürfte Sie in der GKV so 300 Euro monatlich kosten - die wirken natürlich steuermindernd, wenn Sie sie geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand).

Kurz zusammengefaßt: Wenn Sie die Selbständigkeit mit Beginn der AN-Tätigkeit aufgeben, dürfte es keine Nachzahlung geben, eher eine (nicht allzu hohe) Erstattung.
kg91
Beiträge: 3
Registriert: 2. Jan 2020, 16:23

Re: Erst Kleingewerbe, danach Angestellter

Beitrag von kg91 »

muemmel hat geschrieben: 2. Jan 2020, 18:15 Welcher Lohn (Netto/Brutto) im Angestelltenverhältnis ist für deine Aussage entscheidend? Das zu versteuernde Einkommen, also grob gesagt der Bruttolohn minus Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und der Werbungskostenpauschale - bei 3.000 Euro Bruttolohn also etwa 2.300 Euro.

ok diese Aussage hilft mir weiter.

muemmel hat geschrieben: 2. Jan 2020, 18:15 Mein Einkommen als Gewerbetreibender beträgt ca. 2000€ im Monat (Brutto = Netto). Nicht wirklich - Sie müssen ja schließlich irgendwie krankenversichert sein. Das dürfte Sie in der GKV so 300 Euro monatlich kosten - die wirken natürlich steuermindernd, wenn Sie sie geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand).
Das ist korrekt. Da ich aber aktuell noch als Student eingetragen bin, beträgt meine GKV "nur" ca. 100€ / Monat. Aber klar, die wirken steuermindernd.

muemmel hat geschrieben: 2. Jan 2020, 18:15 Kurz zusammengefaßt: Wenn Sie die Selbständigkeit mit Beginn der AN-Tätigkeit aufgeben, dürfte es keine Nachzahlung geben, eher eine (nicht allzu hohe) Erstattung.
Ok super, vielen Dank für deine Hilfe!
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