Einkünfte aus Imkerei

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Markus.Eva
Beiträge: 1
Registriert: 11. Nov 2019, 16:42

Einkünfte aus Imkerei

Beitrag von Markus.Eva »

Hallo zusammen, ich hätte da einige steuerliche Fragen bzgl. der Einkünfte aus einer kleinen Imkerei.

Folgende Situation

Wir besitzen eine Pizzeria, diese läuft über meine Lebensgefährtin. Ich bin bei meiner Lebensgefährtin angestellt und beziehe zur Zeit Elterngeld Plus.

Bis 30 Bienenvölker gilt die Imkerei als Liebhaberei und die Einkünfte daraus müssen nicht versteuert werden. Bei 30-70 Bienenvölker wir ein Pauschalbetrag von 1000€ versteuert. Erst aber 71 Bienenvölker muss man alles versteuern.

Wir besitzen 10 Völker. Ein Bekannter von uns hat einen EDEKA Markt und würde unseren Honig mit in sein Sortiment aufnehmen. Dieser braucht aber eine Rechnung für den Honig. Soweit ich mich richtig informiert habe, darf ich als Privatperson Rechnungen bis zu einer bestimmten Höhe ausstellen.

Welche Möglichkeit haben wir, wenn wir diese Grenze überschreiten?
Können wir über die Pizzeria die Rechnungen ausstellen? Wenn ja, muss es dann trotzdem versteuert werden obwohl wir keine 30 Völker haben?

Ich kann leider kein Nebengewerbe anmelden, da ich wegen Elterngeld Plus nichts mehr dazu verdienen darf, sonst wäre es etwas einfach gewesen.

Kann uns jemand weiterhelfen, wie wir das machen müssen?

Gruß Markus
ToniB23
Beiträge: 6
Registriert: 3. Mär 2020, 15:19

Re: Einkünfte aus Imkerei

Beitrag von ToniB23 »

Meinst du die Grenzen der Liebhaberei oder des Umsatzes?

Es gibt die Kleinunternehmerregelung (§19 UstG):

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Bis zu diesem Betrag musst du kein Gewerbe anmelden. Du möchtest aber kein Nebengewerbe anmelden sondern den Verkauf über die Pizzeria regeln. Sollte grundsätzlich möglich sein ohne weitere Gewerbeanmeldung. Dennoch sollte man natürlich dad Gewerbeamt, wissen lassen, was man vor hat.

Wenn du dies im großsen Stil machen möchtest und an Edeka verkaufst wirst du die Honigverordnung bzw. die Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Honig beachten müssen. Diese enthalten alle wichtigen Regelungen.
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