Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) / PV-Anlage UsT

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
tristar
Beiträge: 5
Registriert: 2. Feb 2022, 08:33

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) / PV-Anlage UsT

Beitrag von tristar »

Schönen Guten Morgen, in das Forum,

liebe Experten, könntet ihr mir bitte eure Sichtweise hierzu mitteilen.

Im Ministerkabinetsbschluss wurde für das JSTG 2022 eine Vereinfachung für private PV Anlagen bis 30 kwp ab 01.01.2023 beschlossen >>> Damit entällt die UsT auf den Eigenverbrauch .....(sowie im EK-ST-Recht Afa etc...) (Finde ich gut für die Energiewende) Die Rechnungen der Anlagen und wesentlichen Koponeten werden ab 2023 mit 0,00 % MwSt in der Rechnung ausgewiesen


Mein Fall :arrow:

Ich habe würde per November meine PV Anlage verbaut bekommen. Mit dem Solateur habe ich vereinbart, dass ich hierzu eine 90% Anzahlung zu machen, wichtig keine "Teilzahlung"

Mir wäre eben sehr wichtig, dass ich in das neue Steuerrecht 2023 falle damit ich keine UsT für den Eigenverbrauch abführen muss.


Ich habe mich bisher schon eingelesen und folgende Lösung gefunden.

Verfügungsmacht (quasi Leistungsabnahme) ins Spiel gebracht hat, weil der Begriff „Lieferung“ sonst nicht eindeutig ist. der steht in § 3 Abs. 1 UstG. Wie und in welcher Form die Verfügungsmacht verschafft werden kann, regeln §§ 929 ff. BGB



Daher mein Ansatz Leistungsdatum ist dann, wenn das allerletzte Teil, die allerletzte Handlung der beteiligten Akteure erfolgt ist......kommt darauf an, welche Leistung der Elektriker in 2023 erbringen wird, und ob diese unter den im Gesetzentwurf verwendeten Begriff der "
Lieferung...der für den Betrieb einer PV wesentlichen Komponenten" fällt.



Würde es so funktionieren, Einbau der Module im November und Wechselrichter und im Januar dann alles fertig machen?

Würde dann eine Schlussrechnung mit 0,00% Mwst erhalten unter Berücksichtigung der Anzahlung vom Nomber
Entscheidend ist, wann die Verschaffung der Verfügungsmacht (Die Verschaffung der Verfügungsmacht beinhaltet den von den Beteiligten endgültig gewollten Übergang von wirtschaftlicher Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstands vom Leistenden auf den Leistungsempfänger) ist, heißt die Anlage komplett fertig und funktionsfähig ist und die Schlussrechnung gestellt wird?


https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-09-14-JStG-2022/0-Gesetz.html


Vielen vielen vielen Dank
Zuletzt geändert von tristar am 27. Sep 2022, 13:38, insgesamt 4-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) / PV-Anlage UsT

Beitrag von Severina »

Wie Du schon selbst schreibst, gibt es bisher (nur) einen Kabinettsbeschluss über den Regierungsentwurf.

Beratung in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.
tristar
Beiträge: 5
Registriert: 2. Feb 2022, 08:33

Re: Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) / PV-Anlage UsT

Beitrag von tristar »

Dankeschön für die Hilfe Schönen Abend und alles Gute
tristar
Beiträge: 5
Registriert: 2. Feb 2022, 08:33

Re: Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) / PV-Anlage UsT

Beitrag von tristar »

Entschuldigung, mal angenommen das Gesetz würde so kommen, wäre meine Vorgehensweise dann sinnvoll und zielführend für die 0% ust

Danke
Antworten