Bafög im Verlustvortrag angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
alaman
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jun 2015, 20:28

Bafög im Verlustvortrag angeben?

Beitrag von alaman »

Hallo,

ich mache gerade einen Verlustvortrag zusammen mit meinem Lohnsteuer-Hilfe-Verein. Es geht um ein Zweitstudium vor einigen Jahren.

Die gesamten Studienkosten für dieses wurden für das Jahr 2012 als Werbekosten angerechnet. Es hieß damals, dass ich mein Studenten-Bafög nicht als Einnahmen angeben muss, da diese grundsätzlich steuerfrei sind.

Nun habe ich eine andere Sachbearbeiterin für das Jahr 2013 und diese meint, dass das Bafög doch als Einkommen angegeben werden muss, solange es nicht nur für die Lebenskosten sondern auch für die Ausbildungskosten gezahlt wurde. Auf meinem Bafög Bescheid ist das aufgeteilt, sodass ungefähr die Hälfte der Zahlungen damals unter 'Grundbedarf' und die andere Hälfte unter 'Ausbildungsgebühren im Ausland' aufgeführt wurde. Eben dieser Teil für die Ausbildungsgebühren sei nun also doch anzurechnen sodass auch der Bescheid für 2012 nochmal überarbeitet werden müsse. Dazu schickte sie mir dieses Zitat: '„Bei steuerfreien Stipendiumszahlungen ist zwischen Stipendiumsleistungen für die Kosten der allgemeinen Lebensführung und zur Bestreitung von Bildungsaufwendungen zu unterscheiden. Dementsprechend sind steuerfreie BAföG-Leistungen nur soweit sie für die Ausbildung und nicht für den Lebensunterhalt geleistet werden auf die Werbungskosten anzurechnen.“

Ich vertraue dem Verein zwar grundsätzlich, bin aber echt verwirrt, da ich nichts dazu selbst im Internet finde und stattdessen finde ich immer nur die Angabe Bafög sei immer, immer, immer steuerfrei und nicht anzugeben.

Kann mir jemand bestätigen, dass das so richtig ist?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bafög im Verlustvortrag angeben?

Beitrag von taxpert »

Erste Frage bevor man überhaupt antworten kann:

Die Überschrift spricht von BAFöG, die Antwort der Bearbeiterin lässt eher auf einen KfW-Studienkredit schließen. Was liegt den jetzt GENAU vor? GENAU, weil es bei der KfW auch noch unterschiedliche Förderinstrumente gibt, die steuerlich unterschiedlich zu behandeln sind!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
alaman
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jun 2015, 20:28

Re: Bafög im Verlustvortrag angeben?

Beitrag von alaman »

kfw-Studienkredit sagt mir nichts. Soweit ich weiß war es Studenten-Bafög, das, wo man irgendwann die Hälfte zurückzahlen muss. (was ich auch mittlerweile getan habe)

also auf meinem Bescheid von damals steht 'Bescheid über Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (BAföG) '

und in der Angabe der monatlichen Zahlungen, die ich bekommen soll, stehen
- Grundbedarf: 597 Euro
- Reisekosten: 50 Euro
- Auslandszuschläge: 20 Euro
- Ausbildungsgebühren im Ausland: 460 Euro

woraus sich dann die gesamte monatliche Zahlung ergab.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bafög im Verlustvortrag angeben?

Beitrag von taxpert »

Die Variante Auslandssemester ist natürlich auch eine Möglichkeit!

Da Ihnen hier ja bis zu 4.600 € der Studiengebühren durch das BAFöG erstattet werden, sind die Wk natürlich entsprechend zu mindern, denn Sie sind ja in dieser Höhe garnicht damit belastet.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten