Bezahltes Studium - Wie steuerlich behandeln?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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erdi91
Beiträge: 1
Registriert: 16. Jan 2018, 15:55

Bezahltes Studium - Wie steuerlich behandeln?

Beitrag von erdi91 »

Hallo,

ich habe im Dezember 2016 mein Studium abgeschlossen. D.h. ich Arbeite seit über einem Jahr als Ingenieur und beschäftige mich nun mal mit der Steuererklärung (hoffentlich nicht zu spät). Kurz mein Lebenslauf:

- Jan. 2012 Berufsausbildung abgeschlossen
- Aug. 2012 bis Juli 2013 Fachabitur
- August 2013 bis Dezember 2016 Kooperatives Studium

Also kooperatives Studium ist eine andere Form des dualen Studiums. Bei dem dualen Studium ist in der Regel eine Berufsausbildung integriert. Das ist bei dem kooperativen Modell nicht der Fall. Im Grunde genommen wurde ich für das Studium bezahlt (monatlicher Lohn in Anlehnung an Ausbildungsvergütung nach IG Metall).
4x pro Woche in der Hochschule und 1x pro Woche im Betrieb. Während der Semesterferien auch im Betrieb und 30 Tage Urlaubsanspruch.


Nach ein wenig Recherche konnte ich viele Fragen beantworten aber ein paar stellen sich mir noch:

1) Das Studium ist meine Zweitausbildung. Somit kann ich alle damit Verbundenen Kosten als Werbungskosten deklarieren?

2) Wenn mein Lohn so hoch ist während des Studiums dass ich Lohnsteuer bezahlt habe, bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Wenn ja währe der Zug
doch schon abgefahren für eine Steuererklärung? Zumindest für die Jahre 13,14,15,16.

3) Grundsätzlich ist es ja so das man nur so viele Steuern erstattet bekommt wie man auch bezahlt hat. Da ist dann ja im Studium nicht viel zu holen.
Können die Werbungskosten des Studiums dann auf die Jahre fortgetragen nach dem Studium. Also ab 2017
siehe: http://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/steuererklaerung-student

Ich hoffe jemand kann Licht ins dunkle bringen.

Viele Grüße Dennis
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bezahltes Studium - Wie steuerlich behandeln?

Beitrag von muemmel »

1. Ja.
2. Für 2013 ist der Zug abgefahren, für die Jahre ab 2014 können Sie eine Erklärung machen. Sie müssen das keineswegs tun, aber wenn Sie Steuern gezahlt haben und Sie haben Werbungskosten dagegenzurechnen, sollten Sie das tun.
3. Nö, die Kosten können nicht "fortgetragen" werden. Vortragen kann man Verluste - ich sehe hier weit und breit keinen Verlust.
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