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§153 AOWenn er in der Steuer die Gewinne von 2021 erklärt wie viele Jahre muss er dann zurück gehen?
Es sind alle Erklärungen bis zurück nach 2016 zu ändern, in denen Gewinne aus Bitcoin nicht erklärt wurden.(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1.
dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2. ...
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Warum gerade 2016? Weil ich was von 2015 geschrieben hatte (das war mehr so aus der Hüfte geschätzt)? Oder sind es immer 5 Jahre oder so?Es sind alle Erklärungen bis zurück nach 2016 zu ändern, in denen Gewinne aus Bitcoin nicht erklärt wurden.
Wobei 2016 zunächst geraten ist!§153 AOWenn er in der Steuer die Gewinne von 2021 erklärt wie viele Jahre muss er dann zurück gehen?Es sind alle Erklärungen bis zurück nach 2016 zu ändern, in denen Gewinne aus Bitcoin nicht erklärt wurden.(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1.
dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2. ...
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Für Jahre, in denen Verluste erwirtschaftet wurden, besteht diese Verpflichtung nicht! Man kann sie trotzdem abgeben (§23 Abs.3 Sätze 7+8 EStG), das FA prüft dann, ob eine Änderung von bestandkräftigen Bescheiden möglich ist.
taxpert
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