Hallo ans Board,
Es geht um den Fall dass X ab dem Jahr 2011 manchmal Bitcoin ge- und verkauft hat.
In 2011 fiel auch gleich ein Verlust in Höhe von einigen tausend € an. X wollte damals den Verlust steuerlich geltend machen. Das Finanzamt teilte ihm damals mit dass der Verlust nicht abzugsfähig sei. Damit hat sich für X das Thema Bitcoin und steuern erstmal erledigt. Zwischenzeitlich fielen Gewinne aber auch Verluste an - unter dem Strich eher keine Gewinne. Da in 2021 Gewinne erzielt wurden und mittlerweile überall klar dargestellt wird, dass Gewinne aus Bitcoin als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 steuerpflichtig sind möchte X ja steuern zahlen auf den Gewinn und frag sich aber nun folgendes: Wenn er in der Steuer die Gewinne von 2021 erklärt wie viele Jahre muss er dann zurück gehen?
2015 war noch nicht klar, dass Bitcoin-Gewinne versteuert werden müssen.
Nun steht es überall in einer totalen Selbstverständlichkeit die es früher 0 gab.
Zudem wurde ihm 2011 ja noch der Abzug verweigert.
Grundsätzlich geht es in der Fragestellung eher um Praxis als um Theorie.
Grüße - hoffentlich kann jemand was zu dem etwas schwierigen Fall sagen..
Rückwirkung: Ab welchem Jahr in der Vergangenheit sind Bitcoingewinne zu versteuern?
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Re: Rückwirkung: Ab welchem Jahr in der Vergangenheit sind Bitcoingewinne zu versteuern?
§153 AOHarzerKäse hat geschrieben: Wenn er in der Steuer die Gewinne von 2021 erklärt wie viele Jahre muss er dann zurück gehen?
Es sind alle Erklärungen bis zurück nach 2016 zu ändern, in denen Gewinne aus Bitcoin nicht erklärt wurden.(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1.
dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2. ...
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Für Jahre, in denen Verluste erwirtschaftet wurden, besteht diese Verpflichtung nicht! Man kann sie trotzdem abgeben (§23 Abs.3 Sätze 7+8 EStG), das FA prüft dann, ob eine Änderung von bestandkräftigen Bescheiden möglich ist.
taxpert
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Re: Rückwirkung: Ab welchem Jahr in der Vergangenheit sind Bitcoingewinne zu versteuern?
Hallo taxpert,
Gruß und Danke für die Antwort...
Warum gerade 2016? Weil ich was von 2015 geschrieben hatte (das war mehr so aus der Hüfte geschätzt)? Oder sind es immer 5 Jahre oder so?Es sind alle Erklärungen bis zurück nach 2016 zu ändern, in denen Gewinne aus Bitcoin nicht erklärt wurden.
Gruß und Danke für die Antwort...
Re: Rückwirkung: Ab welchem Jahr in der Vergangenheit sind Bitcoingewinne zu versteuern?
Wobei 2016 zunächst geraten ist!taxpert hat geschrieben: ↑14. Sep 2021, 15:22§153 AOHarzerKäse hat geschrieben: Wenn er in der Steuer die Gewinne von 2021 erklärt wie viele Jahre muss er dann zurück gehen?Es sind alle Erklärungen bis zurück nach 2016 zu ändern, in denen Gewinne aus Bitcoin nicht erklärt wurden.(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1.
dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2. ...
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Für Jahre, in denen Verluste erwirtschaftet wurden, besteht diese Verpflichtung nicht! Man kann sie trotzdem abgeben (§23 Abs.3 Sätze 7+8 EStG), das FA prüft dann, ob eine Änderung von bestandkräftigen Bescheiden möglich ist.
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