Wahlfreiheit USt für Training

Diskutieren Sie über weitere interessante Themen
Antworten
Manaman
Beiträge: 1
Registriert: 12. Aug 2017, 10:19

Wahlfreiheit USt für Training

Beitrag von Manaman »

Hallo,

Ich habe eine Frage zur eventuellen Wahlfreiheit für USt.

Wir haben eine Vereinsreitschule und rechnen die Reitstunden zurzeit mit 7% USt ab.
Dies wurde uns in 3 Schulungen als möglich beschrieben.
Gemäß Umsatzsteuer-Richtlinien>Zu § 4 Nr. 22 UStG, müssen für diese Einnahmen keine USt berechnet werden.

Es wurde uns also geraten, die Reitstunden, freiwillig und wahlweise mit 7% USt anzusetzen. Damit bestünde die Möglichkeit, die USt aus allen relevanten Eingangsrechnungen in vollem Umfang zu ziehen.
Dies haben wir berücksichtigt und seither so angewendet.

Unser Steuerberater zeigte sich hier etwas kritisch, weshalb ich die (Steuer-) Rechtsgrundlage abklären möchte aber bisher nur Einschätzungen erhalten habe, die aber in beide Richtungen gehen "Klar, kein Problem ...." VS "Nein, geht gar nicht ..."

Warum wollen wir das so machen?

Die steuerfreie Lösung wäre für uns ein Nachteil, da wir fortan jede Eingangsrechnung, die für den Vereinseinsteller (19% UsSt) und Schulstall gemeinsam gestellt werden, aufteilen müssten und dabei vermutlich stets das Problem hätten, dass man dies an sich gar nicht klar trennen kann. Personaldienstleistung, Maschinen, Verbräuche, Futtermittel, Reparaturen …. Und so weiter. Auch sind die Bestandszahlen und die Verhältnisse zwischen Vereins- und Einstellerpferden variabel. Das wäre keine schöne Lösung.

Vermutlich ist es verständlich, dass ich an dieser Stelle etwas ratlos bin.

Es wäre schön, wenn Sie mir Ihre Einschätzung zu diesem Thema mitteilen und, falls es da bereits eine Ihnen bekannte juristische Entscheidungen gab, mir diese Quellen zu nennen.


Vielen Dank und Grüße aus Hessen
Antworten