Allgemeiner Info-Post zu Stiftungen und Vereine

Diskutieren Sie über weitere interessante Themen
Antworten
Leopold
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mai 2014, 09:26

Allgemeiner Info-Post zu Stiftungen und Vereine

Beitrag von Leopold »

Bisher habe ich hier noch keinen allgemeinen Info-Post zum Thema "Vereine und Stiftungen" gefunden. Daher hier ein Text, bei dem ein paar allgemeine Punkte dargelegt werden.

"Die Beratung und Betreuung von gewerblichen und privaten Mandanten ist für die Steuerberater in Deutschland das tägliche Brot. Anders sieht es schon mit Vereinen und Stiftungen aus. Als gemeinnützige Organisationen stellen sie andere Anforderungen an Buchführung und Rechnungslegung, Jahresabschluss und Steuererklärung als der Rentner oder der Handwerksbetrieb. Diese muss der Steuerberater beachten, sonst kann es zu Problemen für den Verein oder die Stiftung kommen – bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit, was für die allermeisten dieser Organisationen das Aus bedeuten würde.

Die Gemeinnützigkeit hat viele Vorteile für Vereine und Stiftungen. Sie kommen in den Genuss von Spendenbegünstigungen, können Ehrenamts- und Übungsleiterfreibeträge geltend machen, zahlen im Zweckbetrieb – also in ihrer satzungsgemäßen Arbeit – und in der Vermögensverwaltung keine Umsatzsteuer oder nur den ermäßigten Satz von sieben Prozent und sie sind sowohl von der Erbschaft- und Schenkungsteuer also auch (weitgehend) von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, etwa in der Vermögensanlage. Nur bei wirtschaftlicher Betätigung (zum Beispiel Bewirtung) mit jährlichen Einnahmen über 35.000 Euro und gleichzeitigem Gewinn von mehr als 5.000 Euro setzt das Finanzamt Körperschaft- und Gewerbesteuer fest.

Doch damit Vereine und Stiftungen ihre Gemeinnützigkeit auf Dauer erhalten, müssen sie einige Regeln beachten; Regeln, deren Einhaltung auch der Steuerberater strikt kontrollieren sollte. Er muss solche Organisationen dahingehend beraten, dass sie steuerrechtlich bei der Finanzverwaltung ordentlich dastehen und sie somit dauerhaft ihren gemeinnützigen Anliegen ohne Sorge vor dem Verlust der Anerkennung nachgehen können. Deshalb stellt der gute und versierte Steuerberater beispielsweise sicher, dass der Verein seine Mittel grundsätzlich vollständig und stets zeitnah (fortlaufend) für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet. Nur inbestimmten Fällen lässt das Gesetz Rücklagenbildung bei gemeinnützigen Organisationen zu. Diese sollte der Steuerberater kennen und kontinuierlich überprüfen, ob Mittelverwendung und Rücklagenbildung rechts- und satzungskonform sind. Das verhindert Ärger, denn ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, ist das Wehklagen groß."

Autorenwürdigung: https://www.facebook.com/steuerberatung ... =bookmarks
Antworten