Fahrtkosten Vorstand gemeinnütziger Verein
Verfasst: 12. Jul 2011, 11:45
Hallo,
folgende Frage beschäftig uns seit langem:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der deutschlandweit tätig ist (Selbsthilfetage, Veranstaltungen, Vorlesungen etc.). Das Interesse an unserer Arbeit (Gesundheitsthema) ist stetig gestiegen, auch versuchen wir vermehrt in der Öffentlichkeit bei o.g. Terminen präsent (einzelne vorstandsmitglieder) zu sein.
Auszug aus unserer Satzung:
...
[1] Ziel des Vereins ist es, die Krankheit XXX der Öffentlichkeit näher zu bringen, Betroffenen und deren Angehörigen die Möglichkeiten der Therapie durch Information, Vorträge, Diskussionen und wissenschaftliche Arbeit zu helfen. Der Verein führt dazu geeignete Maßnahmen durch.
[3] Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
[4] Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereinst fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Meine Frage:
Kann, und wenn ja wie, den Vorstandsmitgliedern die Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten (bei mehrtägigen Veranstaltungen) erstattet werden? Fahrtkosten (Auto) gegen Tankbeleg oder km-Pauschale? Übernachtungskosten?
Danke für die Hilfe!
rabe
folgende Frage beschäftig uns seit langem:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der deutschlandweit tätig ist (Selbsthilfetage, Veranstaltungen, Vorlesungen etc.). Das Interesse an unserer Arbeit (Gesundheitsthema) ist stetig gestiegen, auch versuchen wir vermehrt in der Öffentlichkeit bei o.g. Terminen präsent (einzelne vorstandsmitglieder) zu sein.
Auszug aus unserer Satzung:
...
[1] Ziel des Vereins ist es, die Krankheit XXX der Öffentlichkeit näher zu bringen, Betroffenen und deren Angehörigen die Möglichkeiten der Therapie durch Information, Vorträge, Diskussionen und wissenschaftliche Arbeit zu helfen. Der Verein führt dazu geeignete Maßnahmen durch.
[3] Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
[4] Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereinst fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Meine Frage:
Kann, und wenn ja wie, den Vorstandsmitgliedern die Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten (bei mehrtägigen Veranstaltungen) erstattet werden? Fahrtkosten (Auto) gegen Tankbeleg oder km-Pauschale? Übernachtungskosten?
Danke für die Hilfe!
rabe