Mittem im Jahr Bilanzpflicht möglich?
Verfasst: 5. Jan 2021, 13:48
Sehr geehrte Community,
dies ist eine hypothetische Frage, daher nicht wundern...
Angenommen, man hat ein Einzelunternehmen ohne Handelsregisterameldung und nutzt die IST-Versteuerung und ist nicht bilanzierungspflichtig:
Was passiert im Szenario, wenn man mitten im Jahr unerwartet die 60.000 € Gewinn bzw./und/oder 600.000 € Umsatz knackt?
Wie würde man sich in einem Szenario verhalten? Was wäre der beste Weg und sieht das Finanzamt diese Situation entspannt und man kann das Jahr erstmal ohne Bilanzierungspflicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung trotzdem anwenden?
Was steht einem zu?
Besten Dank für Eure Hilfe und Meinungen
dies ist eine hypothetische Frage, daher nicht wundern...
Angenommen, man hat ein Einzelunternehmen ohne Handelsregisterameldung und nutzt die IST-Versteuerung und ist nicht bilanzierungspflichtig:
Was passiert im Szenario, wenn man mitten im Jahr unerwartet die 60.000 € Gewinn bzw./und/oder 600.000 € Umsatz knackt?
Wie würde man sich in einem Szenario verhalten? Was wäre der beste Weg und sieht das Finanzamt diese Situation entspannt und man kann das Jahr erstmal ohne Bilanzierungspflicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung trotzdem anwenden?
Was steht einem zu?
Besten Dank für Eure Hilfe und Meinungen