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Mittem im Jahr Bilanzpflicht möglich?

Verfasst: 5. Jan 2021, 13:48
von semicon
Sehr geehrte Community,

dies ist eine hypothetische Frage, daher nicht wundern...

Angenommen, man hat ein Einzelunternehmen ohne Handelsregisterameldung und nutzt die IST-Versteuerung und ist nicht bilanzierungspflichtig:

Was passiert im Szenario, wenn man mitten im Jahr unerwartet die 60.000 € Gewinn bzw./und/oder 600.000 € Umsatz knackt?

Wie würde man sich in einem Szenario verhalten? Was wäre der beste Weg und sieht das Finanzamt diese Situation entspannt und man kann das Jahr erstmal ohne Bilanzierungspflicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung trotzdem anwenden?

Was steht einem zu?

Besten Dank für Eure Hilfe und Meinungen :)

Re: Mittem im Jahr Bilanzpflicht möglich?

Verfasst: 6. Jan 2021, 13:07
von taxpert
Zum einen ist die Bilanzierungspflicht nach §141 AO immer nur in die Zukunft gerichtet und zum anderen ergibt sie sich nicht automatisch Kraft des Gesetzes, sondern durch Verwaltungsakt seitens des FA, §141 Abs.2 AO.

Wird also die Steuererklärung 2020 rechtzeitig Mitte 2021 eingereicht, kommt im Herbst die Aufforderung ab dem 01.01.2022 Bücher zu führen. Wird die Steuererklärung z.B. wegen einer Fristverlängerung später abgegeben, dann erfolgt die Aufforderung halt erst zum 01.01.2023.

taxpert