EÜW - Anfängerfrage

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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travixfx
Beiträge: 1
Registriert: 6. Jan 2022, 21:31

EÜW - Anfängerfrage

Beitrag von travixfx »

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich habe im Februar 2021 mein Einzelunternehmen angemeldet. Nun muss ich ja eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, ich habe nur keine Ahnung wie das geht und wie man das am besten macht. Außerdem bin ich noch Azubi und habe jeden Tag ca. 50km Fahrtenweg (50 hin 50 zurück). Kann ich das für meine private Steuer irgendwie geltend machen oder hat das mit meinem Gewerbe nix am Hut? Weil ich dachte mein Steuersatz für das Einzelunternehmen ergibt sich aus meinen gesamten Jahreseinnahmen (also Gewerbe + Ausbildung)

Ich hoffe mir kann jemand helfen, danke
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: EÜW - Anfängerfrage

Beitrag von Severina »

1. Am einfachsten dürfte es sein, Du füllst die Anlage EÜR zur Steuererklärung aus. Wenn Du dort zu Einzelpositionen Fragen hast, kannst Du Dich ja wieder melden.
Als Unternehmer musst Du die Erklärung elektronisch zum Finanzamt übertragen, z. B. über elster.de. Dort musst Du Dich registrieren, das dauert ein paar Tage.

2. Das sind Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Anlage N zur Einkommensteuererklärung 'Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dass Du täglich fährst, wäre in Ausbildung aber ungewöhnlich - hast Du keine Berufsschultage?

Ob sich die Fahrtkosten auswirken, wird davon abhängen, ob Du mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit + Einkünften aus Gewerbebetrieb abzüglich Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben überhaupt im steuerpflichtigen Bereich landest.
oli
Beiträge: 2
Registriert: 8. Jan 2022, 07:14

Re: EÜW - Anfängerfrage

Beitrag von oli »

Ich bin ähnlich wie du als Anfänger in den Einzelunternehmer reingewachsen.
Zu der guten Antwort von Severina will ich hinzufügen.

Du musst deine Ausbildung und dein Gewerbe erst trennen.
Die EÜR machst du ja fürs Gewerbe und wenn du dafür mit dem Auto fahren musst, mindern diese Kosten dein Gewinn, wie auch andere Gewerbekosten die du in der EÜR festmachst.
Die Kosten als Azubi sind aus deiner nichtselbstständigen Arbeit und haben in der EÜR nichts zu suchen.
Jetzt stimmt deine Rechnung
Gewinn aus Betrieb + Verdienst nichtselbstständigen Arbeit = Einkommen.
Von deinem Einkommen machst du die Einkommensteuererklärung. Dort kannst da deine Fahrten als Azubi eintragen
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