Beitragvon Severina » 7. Jan 2022, 10:41
1. Am einfachsten dürfte es sein, Du füllst die Anlage EÜR zur Steuererklärung aus. Wenn Du dort zu Einzelpositionen Fragen hast, kannst Du Dich ja wieder melden.
Als Unternehmer musst Du die Erklärung elektronisch zum Finanzamt übertragen, z. B. über elster.de. Dort musst Du Dich registrieren, das dauert ein paar Tage.
2. Das sind Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Anlage N zur Einkommensteuererklärung 'Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dass Du täglich fährst, wäre in Ausbildung aber ungewöhnlich - hast Du keine Berufsschultage?
Ob sich die Fahrtkosten auswirken, wird davon abhängen, ob Du mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit + Einkünften aus Gewerbebetrieb abzüglich Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben überhaupt im steuerpflichtigen Bereich landest.