Hallo liebe Foren-Experten,
ich habe vor kurzem zwei UST-Voranmeldungen für 2017 korrigiert.
Durch die Korrektur der ersten steht mir eine UST-Erstattung von € 123,50 zu.
Durch die Korrektur der zweiten muss ich den gleichen Betrag wiederum nachzahlen.
Ich habe im Formular angekreuzt, dass eine Verrechnung erwünscht ist.
Mir ist aber nicht klar, für welches Jahr die Erstattung und die Nachzahlung bei meiner EÜR relevant sind:
Muss ich Erstattung und Nachzahlung in meiner EÜR
2018 angeben, weil sie faktisch erst in 2018 stattfanden - obwohl sie ja die UST 2017 betreffen?
Oder muss ich sie in der EÜR 2017 angeben, weil ja weder
eine tatsächliche Auszahlung auf mein Konto stattfand, noch habe ich den Nachzahlungsbetrag tatsächlich überwiesen,
da ja beides miteinander verrechnet wird?
Es wäre toll, wenn mir jemand sagen könnte, was richtig ist.
Grüße
Dieter
UST-Erstattung und Nachzahlung - wann in EÜR angeben?
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: UST-Erstattung und Nachzahlung - wann in EÜR angeben?
warum haben Sie überhaupt 2017 korrigiert: das hätte sich doch alles in Jahreserklärung ausgeglichen - und in 2018 gibt es weder Erstattung noch Zahlung - bei EÜR lassen Sie einfach alles wie es ist!
Lia
Lia