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Jahresabschluss, obwohl Gewerbe ruht

Verfasst: 27. Okt 2021, 16:21
von tom_b
Hallo!

Ich habe ein Gewerbe, dass von 2018 bis 2021 ruht. Müssen für die Jahre 2018 - 2020 dennoch folgende Unterlagen erstellt werden?

- Ermittlung des Überschusses Betriebseinnahmen üb. die -ausgaben aus Gewerbebetrieb § 25 Abs. 1 StBVV 2012
- Erklärung zur Gewerbesteuer 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV 2012

Zusätzliche Info: In dem Unternehmen sind zwei stille Teilhaber beteiligt.

Freue mich auf Hilfe!

Herzliche Grüße,
tom_b

Re: Jahresabschluss, obwohl Gewerbe ruht

Verfasst: 29. Okt 2021, 09:35
von Tom998
Was verstehen sie unter "ruhen"?

Re: Jahresabschluss, obwohl Gewerbe ruht

Verfasst: 17. Nov 2021, 17:35
von tom_b
Das Gewerbe wurde mittels Ruhendmeldung für den besagten Zeitraum an das Finanzamt gemeldet.

Siehe https://www.gewerbe-anmeldung.com/ruhendes_gewerbe_kosten_mitteilung_an_krankenkasse_finanzamt.html