Hallo,
mal eine "blöde" Frage:
Ich habe eine GmbH und bin Gesellschafter. Mein Mann ist dort auch mit angestellt. Nun hat die GmbH eine Forderung aus einer Darlehensgewährung gegenüber mir als Gesellschafter.
Parallel hat die GmbH aber noch Verbindlichkeiten:
1. gegenüber meinem Mann aus Lohnzahlungen
2. gegenüber mir für Zinsen aus einer früheren Darlehensgewährung
Ich weiß, dass eigentlich ein Saldierungsverbot existiert,aber unter Unständen doch eine Saldierung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgen kann.
Wäre das für Punkt 1 oder 2 möglich?
Danke für die Hilfe...
Vonne
Verrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Verrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten
nein!
Ist die GmbH schon überschuldet?
Stb fragen!
Lia
Ist die GmbH schon überschuldet?
Stb fragen!
Lia