Hallo,
könnt ihr mir sagen, bis zu welchem Betrag der Umsatzsteuerpflichtige Umsatz eines Vereins nicht steuerpflichtig ist?
Danke
Gustav 58
Umsatzsteuer
Re: Umsatzsteuer
Hallo Gustav,
der Betrag in Höhe von 30.678€ unterliegt nicht der Körperschaft - und Gewerbesteuer.
Umsatzsteuerlich gilt die auf den Betrag von 17.500 EUR angehobene Kleinunternehmerregelung.
Kurze Erläuterung : steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer aus seiner gesamten im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500€ nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen werden.
der Betrag in Höhe von 30.678€ unterliegt nicht der Körperschaft - und Gewerbesteuer.
Umsatzsteuerlich gilt die auf den Betrag von 17.500 EUR angehobene Kleinunternehmerregelung.
Kurze Erläuterung : steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer aus seiner gesamten im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500€ nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen werden.