Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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Chuck Yeager
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Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Beitrag von Chuck Yeager »

Hallo alle,

folgender Fall: Ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, natürlich ein e.V., ein Fachverband der katholischen Kirche.
Dieser hat auch gewerbliche Einnahmen, in meinem Fall aus der Tätigkeit eines Mitarbeiters als Verfahrensbeistand am Familiengericht.
Diese Einnahmen sind laut mehreren Gerichtsurteilen nicht umsatzsteuerpflichtig.
So weit, so gut.
Nun habe ich letztens im Rahmen der DSGVO bzw. des KDG (Gesetz über den kirchlichen Datenschutz) meine Fallakte angefordert. Ich erhielt die Auskunft, dass man meinem Wunsch nicht entsprechen könne, da die Akte nach Abschluss des Verfahrens vernichtet worden sei. Aber die Hauptakte liege beim Gericht.
Mal davon abgesehen, dass dies gegen das Gesetz verstößt, da die Akte zehn Jahre aufbewahrt werden muss, es sei denn, ich würde selbst verlangen, meine Daten zu löschen: Hat die Aktenvernichtung zur Folge, dass diese Einnahmen automatisch umsatzsteuerpflichtig werden? So weit ich weiß, müssen für die Betriebsprüfung alle Unterlagen aufbewahrt werden, die die Korrektheit einer Buchung belegen. Dies ist nun nicht mehr der Fall, es sei denn, das Finanzamt wendet sich an das Gericht.
Aus der Gerichtsakte habe ich die Rechnung, die die Einrichtung an das Gericht geschrieben hat. Was mich befremdet, ist, dass nicht die Einrichtung an die Gerichtskasse schreibt, sondern der Verfahrensbeistand an den Richter. Außerdem ist die Rechnung formell nicht korrekt. Es fehlt eine Rechnungsnummer, es fehlt die Umsatzsteuer-ID, und die Umsatzsteuer, auch wenn sie Null beträgt, ist nicht ausgewiesen. Es ist eigentlich gar keine Rechnung, sondern mehr eine Bitte an den Richter, die Überweisung zu veranlassen.
Ich habe mich mit meinem Anliegen an einen Betriebsprüfer des Finanzamts meiner Stadt gewandt. Je mehr ich nachbohre, desto ausweichender antwortet er. Insbesondere finde ich seltsam, dass er sagt: Da die Tätigkeit als Verfahrensbeistand von vornherein umsatzsteuerbefreit ist, wird gar nicht erst geprüft.
Wie finde ich das denn? Da kann ja jeder kommen und eine Einnahme falsch verbuchen, und schwups, prüft das Finanzamt diese Buchung nicht mehr. Ja, man könnte auf diese Weise sogar ganz prima Geldwäsche betreiben.

Was sagen die Experten hier dazu?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus

Chuck
taxpert
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Re: Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Beitrag von taxpert »

Was für eine Textwand!
Chuck Yeager hat geschrieben: Nun habe ich letztens im Rahmen der DSGVO bzw. des KDG (Gesetz über den kirchlichen Datenschutz) meine Fallakte angefordert.
Du warst also sozusagen "Kunde" der Kinder- und Jugendhilfe, also weder Rechnungsaussteller, noch Rechnungsempfänger?
Chuck Yeager hat geschrieben: Hat die Aktenvernichtung zur Folge, dass diese Einnahmen automatisch umsatzsteuerpflichtig werden?
Nö, warum? Für die TÄTIGKEIT selbst kann sich der Leistungserbringer auf die Steuerfreiheit nach der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen! Daran ändert auch ein Stück Papier nichts! Selbst wenn es eine Rechnung mit USt-Ausweis geben würde, wäre die Tätigkeit weiterhin steuerbefreit, die ausgewiesene USt würde jedoch nach §14c UStG geschuldet.
Chuck Yeager hat geschrieben: Außerdem ist die Rechnung formell nicht korrekt. Es fehlt eine Rechnungsnummer, es fehlt die Umsatzsteuer-ID, und die Umsatzsteuer, auch wenn sie Null beträgt, ist nicht ausgewiesen. Es ist eigentlich gar keine Rechnung, sondern mehr eine Bitte an den Richter, die Überweisung zu veranlassen.
Rechnung im steuerlichen Sinne ist jedes Dokument, mit dem abgerechnet wird! Wohnst Du zur Miete? Dann ist dein Mietvertrag die Rechnung, die dein Vermieter, der Unternehmer im Sinne des §2 UStG ist, aber eine nach §4 Nr.12 lit. a) UStG steuerfreie Leistung erbringt, erstellt. Außerdem besteht hier nach §14 Abs.2 UStG keinerlei Verpflichtung eine Rechnung auszustellen, da der Rechnungsempfänger -das Gericht- kein Unternehmer im Sinne des UStG ist und auch nicht zum VoSt-Abzug berechtigt ist.
Chuck Yeager hat geschrieben: Ich habe mich mit meinem Anliegen an einen Betriebsprüfer des Finanzamts meiner Stadt gewandt. Je mehr ich nachbohre, desto ausweichender antwortet er.
Das FA wird weder Auskünfte über andere Stpfl. erteilen, §30 AO, noch ist es zur Aufklärung steuerlich unbedarfter Personen verpflichtet.
Chuck Yeager hat geschrieben: Wie finde ich das denn? Da kann ja jeder kommen und eine Einnahme falsch verbuchen, und schwups, prüft das Finanzamt diese Buchung nicht mehr.
Das es etwas anderes ist, ob eine TÄTIGKEIT steuerfrei ist oder man bei einer nicht steuerbefreiten Tätigkeit Rechnungen als nicht steuerpflichtig behandelt, ist aber schon klar, oder? Oder glaubt man wirklich, dass man z.B. bei einer Döner-Bude die USt nicht prüft, weil man alles auf steuerfrei gebucht hat?

taxpert
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Chuck Yeager
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Re: Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Beitrag von Chuck Yeager »

Chuck Yeager hat geschrieben: Du warst also sozusagen "Kunde" der Kinder- und Jugendhilfe, also weder Rechnungsaussteller, noch Rechnungsempfänger?
Das ist korrekt. Das Gericht hat zunächst bezahlt und sich das Geld nachher von mir wiedergeholt.
Außerdem besteht hier nach §14 Abs.2 UStG keinerlei Verpflichtung eine Rechnung auszustellen, da der Rechnungsempfänger -das Gericht- kein Unternehmer im Sinne des UStG ist und auch nicht zum VoSt-Abzug berechtigt ist.
Wie bitte? Ich bin auch kein Unternehmer. Trotzdem wird mir jeder Handwerker eine korrekte Rechnung ausstellen. Oder etwa nicht?
Das FA wird weder Auskünfte über andere Stpfl. erteilen, §30 AO, noch ist es zur Aufklärung steuerlich unbedarfter Personen verpflichtet.
Ich hab ja keine konkreten Namen genannt.
Das es etwas anderes ist, ob eine TÄTIGKEIT steuerfrei ist oder man bei einer nicht steuerbefreiten Tätigkeit Rechnungen als nicht steuerpflichtig behandelt, ist aber schon klar, oder? Oder glaubt man wirklich, dass man z.B. bei einer Döner-Bude die USt nicht prüft, weil man alles auf steuerfrei gebucht hat?
Ich kann dir gerade nicht ganz folgen, aber in diesem Sinne sagte es der Finanzbeamte.

Ich versuche es nochmal, ohne Textwand:
In den Büchern stehen Buchungen, die niemand mehr nachvollziehen kann, weil die zugehörigen Akten vernichtet wurden.
Was passiert, wenn das Finanzamt die Unterlagen zu diesen Buchungen sehen will, diese Unterlagen aber nicht mehr vorhanden sind?

Laut meinem Finanzbeamten passiert gar nichts, weil die Tätigkeit umsatzsteuerfrei ist und das Finanzamt deshalb diese Buchungen gar nicht erst überprüft.
Was bedeutet: Damit eine Buchung nicht überprüft wird, ist es ausreichend zu behaupten, dass das Geld aus einer bestimmten umsatzsteuerfreien Tätigkeit stammt, indem es entsprechend verbucht wird. Womit der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche Tor und Tür geöffnet sind.

Viele Grüße

Chuck
taxpert
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Re: Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Beitrag von taxpert »

Chuck Yeager hat geschrieben: Wie bitte? Ich bin auch kein Unternehmer. Trotzdem wird mir jeder Handwerker eine korrekte Rechnung ausstellen. Oder etwa nicht?
Du wirst aber unterscheiden müssen, ob der Unternehmer eine Rechnung ausstellen MUSS oder eine Rechnung ausstellen DARF! Die meisten Unternehmer stellen aus Vereinfachungsgründen halt immer eine Rechnung aus! Und manche Handwerker MÜSSEN auch an Privatpersonen Rechnungen ausstellen UND die Privatperson ist dann gesetzlich verpflichtet diese zwei Jahre aufzubewahren!
In den Büchern stehen Buchungen, die niemand mehr nachvollziehen kann, weil die zugehörigen Akten vernichtet wurden.
Der Akteninhalt interessiert das FA genauso wenig wie z.B. der Inhalt einer Patientenakte beim Arzt! Und im Zweifelsfall holt sich das FA die notwendigen Angaben beim Rechnungsempfänger nach §93 AO oder -wie hier- nach §111 AO!

Ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht die Zielrichtung der Nachfragen!!??

taxpert
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Marty
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Re: Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Beitrag von Marty »

Chuck Yeager hat geschrieben: 1. Jul 2022, 00:48
Laut meinem Finanzbeamten passiert gar nichts, weil die Tätigkeit umsatzsteuerfrei ist und das Finanzamt deshalb diese Buchungen gar nicht erst überprüft.
Was bedeutet: Damit eine Buchung nicht überprüft wird, ist es ausreichend zu behaupten, dass das Geld aus einer bestimmten umsatzsteuerfreien Tätigkeit stammt, indem es entsprechend verbucht wird. Womit der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche Tor und Tür geöffnet sind.
Hi Chuck,
danke für den Beitrag. So hatte ich noch nicht drüber nachgedacht. - ich hab mehrfach lesen müssen. Und erst mal dacht ich mir "Das ist total widersinnig, genau da muss man doch schauen. Sind die dumm?!" :lol:
Aber nochmal nachgedacht: in der Praxis macht es vermutlich wirklich keinen Sinn die Rechnungen hier zu überprüfen - dort steht halt einfach etwas USt.-befreites drauf.
Es bräuchte internes Wissen - entweder den Whistleblower - oder die Mitgliedschaft des Finanzbeamten.

Cheerz Marty
taxpert
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Re: Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Beitrag von taxpert »

Marty hat geschrieben: Es bräuchte internes Wissen - entweder den Whistleblower - oder die Mitgliedschaft des Finanzbeamten.
Nö, es reicht ein bisschen nachdenken!

Beispiel:

Ein Arzt schreibt keine Rechnungen! Weder an die gesetzlich Krankenversicherten, noch an die Krankenkassen! Müssen sein unfraglich unter §4 Nr. 14 lit. a) UStG fallenden Leistungen jetzt der USt unterworfen werden? Muss hier die Finanzverwaltung tatsächlich prüfen, ob diese Leistungen wirklich ust-frei sind! Und ja, der Arzt wird auch hinsichtlich der USt geprüft, da NEBEN der unbestreitbar ust-freien Tätigkeit noch ust-pflichtige Umsätze vorliegen können!

Und nun zu Frage vom Eingangs-thread:

Die Tätigkeit eines Verfahrensbeistand ist unstrittig von der USt befreit. Welche Tätigkeit soll der Verfahrensbeistand gegenüber dem Gericht erbracht haben, die NICHT ust-befreit ist? Hat er vielleicht Currywurst an das Gericht geliefert, oder was vermutest Du?

taxpert
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Chuck Yeager
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Re: Eingetragener Verein: automatisch umsatzsteuerpflichtig bei fehlenden Unterlagen?

Beitrag von Chuck Yeager »

Wenn es nur eine Person wäre, deren Tätigkeit nur aus Verfahrensbeistandschaften besteht, dann wäre es klar, dass sie keine Currywurst verkauft.
Es handelt sich aber um eine Einrichtung, die viele verschiedene Tätigkeiten ausführt. Manche sind umsatzsteuerpflichtig, andere nicht. Man könnte also von Einnahmen aus einer steuerpflichtigen Tätigkeit behaupten, sie stammten aus einer umsatzsteuerbefreiten Tätigkeit. Ist ja kaum noch nachprüfbar bei vernichteten Unterlagen.
Auch die Person, die als Verfahrensbeistand fungiert, übt in dieser Einrichtung noch andere Tätigkeiten aus.

Übrigens hat genau dieser Verfahrensbeistand in einem anderen Fall eine Rechnung an das Gericht geschrieben, und die Einrichtung hat das Geld auch erhalten, OHNE dass der Verfahrensbeistand die Leistung erbracht hat. Bzw. nur eine Teilleistung (kein Gespräch, aber trotzdem eine schriftliche Einschätzung).
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