Umsatzsteuer des Lieferanten

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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KBK1999
Beiträge: 1
Registriert: 19. Apr 2021, 21:26

Umsatzsteuer des Lieferanten

Beitrag von KBK1999 »

Moin Leute aus dem schönen Hamburg.

Da ich neu hier bin, möchte ich mich kurz vorstellen.

Mein Name ist Kevin, bin 22 und komme wie bereits erwähnt aus dem schönen Hamburg.
Ansonsten hoffe ich, dass Ihr alle Gesund und Fit seid, in dieser doch sehr seltsamen Zeit.

Ich habe mich vor kurzem Selbstständig mit einem Online-Shop gemacht.
Vorerst noch im Bereich des Dropshipments, da es meine Firma noch nicht so lange gibt.

Hier liegt auch bereits das Problem mit der Umsatzsteuer vor.

Ich zahle 19% Umsatzsteuer auf meine Produkte, sobald ich diese über meinen Online-Shop verkaufe.
Daraufhin bestelle ich das Produkt bei meinem Händler auf Aliexpress.
Der Händler, mit Warenhaus in Deutschland, bereitet daraufhin die Bestellung zu und sendet diese per DHL oder DPD, je nachdem was gewünscht wurde, dem Kunden zu.
Zudem erhalte ich die Rechnung meines Lieferanten, mit ebenfalls ausgewiesenen 19% Ust.

Nun meine Frage: Wenn ich den Betrag für das Produkt nicht direkt an meinen Lieferanten zahle, sondern an Aliexpress, die Rechnung allerdings von meinem Lieferanten bekomme welcher ja bereits aus Deutschland heraus versendet, kann ich die ausgewiesene Ust. meines Lieferanten in Bezug der Vorsteuer abziehen und somit die Differenz der Vorsteuer und meiner bezahlten Ust geltend machen, oder muss ich hier anders vorgehen?

Falls dies unverständlich beschrieben ist, erläutere ich es gerne weiter, nur ist mir gerade nicht bewusst, inwiefern ich es verständlicher beschreiben kann.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und wünsche einen angenehmen Start in die Woche!

Liebe Grüße,

Kevin
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuer des Lieferanten

Beitrag von Tom998 »

Zudem erhalte ich die Rechnung meines Lieferanten, mit ebenfalls ausgewiesenen 19% Ust.
Eine ordnungsgemäße Rechnung mit den im § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben reicht für den Vorsteuerabzug aus. Ob Sie unmittelbar an den Lieferanten oder an einen von diesem beauftragten Dritten zahlen, ist unerheblich.
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