KSt-Erklärung - Frage zu Vereinsguthaben 31.12 und Rücklage

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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FVMonte
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KSt-Erklärung - Frage zu Vereinsguthaben 31.12 und Rücklage

Beitrag von FVMonte »

Hallo zusammen,

seit Oktober letzten Jahres bin ich Kassiererin in einem Förderverein einer Grundschule. Zuvor hatte ich keine Berührungspunkte mit so einer Tätigkeit, habe aber ein solides Finanzwissen aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit.

Bis zum 31.07. muss eine Körperschaftssteuererklärung für den Verein eingereicht werden, für den Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021. Gemäß aktuellem Bescheid für den Zeitraum 2016 bis 2018 von 07/2019 sind wir von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Unsere Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Die Einnahmen pro Kalenderjahr liegen in der Regel unter 5.000 €. Jedoch muss ich ja auch eine detaillierte Auflistung von Ein- und Ausgaben pro Kalenderjahr, sowie eine Aufstellung des Vermögens zum 31.12 der jeweiligen Jahre als Anlagen einreichen. In dem veranlagenden Zeitraum weist der Verein am 31.12 der jeweiligen Jahren ein unteres 5 stelliges Vereinsguthaben auf, von 2019 auf 2020 zunehmen, von 2020 auf 2021 abnehmend. In diesem Zusammenhang sind wir unsicher, inwiefern dieses negative Auswirkungen beim Finanzamt haben können sind unsicher, sowie am Überlegen, ob dieses Vereinsguthaben am 31.12 möglicherweise über "Rücklagen" erläutert werden müsste. Der Verein hat eine etwas komplizierte Zeit hinter sich, sodass sich leider ein höheres Guthaben (unter 20.000 €) über die Jahre angesammelt hat, welches in der nächsten Zeit Schrittweise dem Vereinszweck, also dem Fördergegenstand zugeführt wird.

Zum Verein:
Im Oktober 2021 hat der komplette Vorstand gewechselt, da der alte keinen Bezug mehr zum Verein hatte (Kinder schon länger nicht mehr an der Schule) und nicht wiedergewählt werden wollte. Bei der Aufgabenübergabe alter Vorstand/neuer Vorstand gab es die ein oder andere Diskrepanz aufgrund diverses Faktoren. Ebenso fand die Übergabe nicht gemeinsam statt, sondern Amt für Amt getrennt. Leider war der alte Vorstand in den letzten 1-2 Jahren nicht gut "strukturiert" und auch etwas untätig, sodass Unterlagen noch aufgearbeitet werden mussten.

Der Förderverein hat bis August 2021 zwei sehr verschiedene Schulstandorte einer Gemeinschaftsgrundschule gefördert. Beide Standorte sollten seit ca. 2018 aufgelöst und an einem Hauptstandort zusammengeführt werden. Ein Standort war zudem nur übergangsweise an einer anderen Schule untergebracht, aufgrund von umbau und Sanierung des Hauptstandortes. Die Zusammenführung hat sich durch Bau- und Sanierungsverzögerungen des Hauptstandortes verzögert und wurde erst jetzt zum Schuljahresbeginn 2021/2022 umgesetzt. Aufgrund dieser schwebenden Situation, die seit ca. 2016 bekannt war und dann auch aufgrund von Corona ab 2020 und der dann entstandenen Untätigkeit des ehemaligen Vorstands (Vorsitzende und Schulleitung hatten kein gutes Verhältnis) hat der Förderverein in den letzten Jahren ein etwas höheres Vereinsvermögen angesammelt (Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spende > als geförderte zweckgebundenen Maßnahmen). Lt. Aussagen des ehemaligen Vorstandes war geplant größere Investitionen am jetzigen neuen Standort zu unterstützen (Schulhofgestaltung, Konzeptgebundene Lernmaterialen) und sah aufgrund der leider immer wieder verschobenen Schließung der anderen Schulstandorten vor größeren Förderungen an den Standorten ab.
(Leider sind wir auch noch auf der Suche nach den notwendigen Tätigkeitsberichten und Protokollen der Mitgliederversammlungen 2019 und 2020, nur 2021 liegt uns vor aufgrund unserer Wahl zum Vorstand)

Durch Corona fanden dann auch keine/kaum sonstige Aktionen an den Schulstandorten noch statt, die früher u.a. durch die Förderung des Fördervereins (mit)finanziert wurden (Brauchtumsveranstaltungen, Bildungsfahrten, Lernmaterial etc.), sodass von der Schule ebenfalls wenige Anfragen kamen (allgemein waren es seit 2016 eine schwere Zeit an der Schule und es hat sich vielen mit dem aktuellen Schuljahr verändert).

Wir sind nun unsicher, ob wir als gemeinnütziger Verein, der von der von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist, "Rücklagen" aus dem Vereinsguthaben für Zweckgebundene Investitionen an der Grundschule zum 31.12 des jeweiligen Jahres hätten bilden müssen bzw. ob wir Rücklagen in der Steuererklärung nun aufführen müssen. Oder ob dieses eher für die nicht ideellen Wirtschaftsbereichen von Vereinen gedacht ist, die wir nicht haben.

Aktuell ist als größere Investition die Planung und Errichtung eines Schulgartens in Gange - in dessen Rahmen im aktuellen Kalenderjahr weitere Einnahmen durch Spenden/Crowdfunding generiert wurde, aber auch höhere Ausgaben - auf das ganze Projekt betrachtet ist das aktuelle Vereinsvermögen stand heute deutlich unter dem Kostenplan des Schulgartens, also es handelt sich dabei um ein längerfristiges Projekt mit verschiedenen Finanzierungsphasen.
2023 soll dann der Schulhof fertiggestellt werden (aufgrund von immer noch vorhandenen Baustellen am Schulstandort leider erst verspätet), wo ebenfalls Anschaffungen vom Förderverein mit finanziert werden sollen, die nicht in der städtischen Planung vorgesehen sind. Ebenso haben wir bereits seit November 2021 andere dem vereinszweck entsprechende Ausgaben für die Grundschule vorgenommen (Förderung von spezifischen Lernmaterialien, Brauchtumsveranstaltungen, Bildungsausflug, ...).

Vielleicht hat einer von euch da fundiertes Wissen und kann uns beratend Unterstützen.

Vielen Dank
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